Ministerpräsident Armin Laschet erklärt die Corona-Regeln auf einer Pressekonferenz am 13. Dezember in Düsseldorf. Bild: dpa
Die Beschränkungen für das Weihnachtsfest schienen klar zu sein: Treffen dürfen sich der eigene Haushalt und vier enge Familienmitglieder. Doch manche Länder weichen davon ab, Nordrhein-Westfalen verstrickt sich gar in Widersprüche.
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Auf den Winter-Lockdown hatten sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten ungewöhnlich schnell geeinigt. Und niemand sollte aus der Reihe tanzen. „Wir machen nicht wieder eine Diskussion über Ausnahmen, sondern über konsequentes Umsetzen“, sagte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) auf der Pressekonferenz am vergangenen Sonntag. In Düsseldorf sekundierte der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet: „Uns war besonders wichtig, dass das gemeinsam geschieht, dass in allen 16 deutschen Ländern die gleichen Regeln gelten.“ Das Ziel müsse sein, „jetzt nicht wieder das Schlupfloch zu suchen“. Doch ausgerechnet Nordrhein-Westfalen hat die Kontaktbeschränkungen nur halbherzig umgesetzt.
Im Bund-Länder-Beschluss heißt es, „private Zusammenkünfte“ seien „auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal fünf Personen zu beschränken“. Nur zu Weihnachten soll es eine Ausnahme geben. Genau so kündigte es Laschet auch auf seiner Pressekonferenz an, und so stellt es seine Landesregierung offiziell dar: „Treffen sind nur noch mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes – bis maximal fünf Personen – gestattet“, heißt es in einer Pressemitteilung des Landes Nordrhein-Westfalen. „Daneben ist im Zeitraum vom 24. bis zum 26. Dezember 2020 das Zusammentreffen des eigenen Hausstandes mit höchstens vier weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis (…) zulässig.“
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