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Abschiebung : Fatales Signal

Der Menschenrechtsgerichtshof verhindert die Abschiebung eines Gefährders. Doch das ist nicht seine Aufgabe.

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          Wenn das Schule macht: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in letzter Minute die Abschiebung eines islamistischen „Gefährders“ nach Russland einstweilen gestoppt – ein Schritt wohlgemerkt, der schon vom Bundesverfassungsgericht gebilligt worden war. Zuvor hatten sich natürlich schon Behörden und Fachgerichte mit dem Fall befasst.

          Straßburg ist mitnichten eine weitere Instanz. Der Gerichtshof soll sicherstellen, dass in den Staaten des Europarats die Menschenrechtskonvention geachtet wird. Er hat aber nicht die Kompetenz, in den Vollzug einer wohlabgewogenen, mehrstufigen Entscheidung einzugreifen. Gerade erst hat das Bundesverfassungsgericht sowohl die Norm, welche die Abschiebung von Gefährdern ermöglicht, für grundgesetzkonform erklärt, als auch deren Umsetzung im Einzelfall.

          Was für eine Botschaft sendet der Menschenrechtsgerichtshof hier aus? Seine Rechtsprechung wird von Karlsruhe ohnehin berücksichtigt. Hier geht es um eine potentiell große Terrorgefahr. So spricht sich Straßburg selbst die Legitimität ab.

          Reinhard Müller
          Verantwortlicher Redakteur für „Zeitgeschehen“ und F.A.Z. Einspruch, zuständig für „Staat und Recht“.

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