Warum abgeschobene Asylsuchende wieder einreisen
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Die Polizei kann zwar stichprobenartig kontrollieren, direkt zurückweisen können sie illegal Einreisende aber nicht. Bild: dpa
Ein abgeschobener Asylsuchender will trotz Einreiseverbots nach Deutschland. Die Polizei könnte ihn kontrollieren, nicht aber zurückweisen – das Dublin-System ist Schuld.
Der Asylbewerber Jeffrey Omorodion hätte das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland eigentlich nicht wieder betreten dürfen. Gemäß dem Aufenthaltsgesetz war gegen ihn ein Einreise- und Aufenthaltsverbot verhängt worden. Der 39 Jahre alte Mann aus Nigeria hatte beim Versuch einer Abschiebung die Polizei mit einem langen Messer bedroht, den ersten Asylantrag hatte er in Frankreich gestellt. Doch der nigerianische Asylbewerber hielt es mit seiner Frau und seinen zwei Kindern nur eine Nacht in Toulouse aus, seitdem lebt er wieder im baden-württembergischen Pforzheim. Bei seiner Wiedereinreise kontrollierte die Bundespolizei ihn nicht, was nicht außergewöhnlich ist, denn regelmäßige Grenzkontrollen gibt es an der deutsch-französischen Grenze nicht.
Eine spannende Frage vor dem Hintergrund des wochenlangen Streits über den Masterplan Asyl von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) bleibt aber, ob die Bundespolizei überhaupt die Chance gehabt hätte, ihn in das Erstaufnahmeland Frankreich zurückzuweisen, wenn sie ihn an einem der Grenzübergänge an der deutsch-französischen Grenze zufällig kontrolliert hätte. Die Antwort ist schlicht und ernüchternd: Keine. „Wenn wir es gemacht hätten, wäre es nach gegenwärtiger Gesetzes- und Verordnungslage im Übrigen nicht möglich gewesen, die Person – auch im Falle eines möglichen Einreise- und Aufenthaltsverbots – zurückzuweisen. Das liegt daran, dass es an der deutsch-französischen Grenze derzeit keine vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen gibt. Zurückweisungen sind aber nur dort möglich, wo die Bundespolizei die Befugnis zu Grenzkontrollen hat“, teilt die Bundespolizei mit.
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