Abgeordnetenbezüge : Gauck blockiert offenbar Diätenerhöhung
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Für die 631 Abgeordneten im Deutschen Bundestag bleibt in Sachen Bezüge vorerst wohl alles beim Alten Bild: dpa
Mehr Geld pro Monat hatten die Parlamentarier beschlossen, doch der Bundespräsident macht ihnen wohl einen Strich durch die Rechnung. Joachim Gauck wolle das Gesetz vorerst nicht absegnen, meldet eine Zeitung. Es gebe verfassungsrechtliche Bedenken.
Bundespräsident Joachim Gauck blockiert nach Informationen der „Bild“-Zeitung vorerst die geplante Diäten-Erhöhung für Bundestagsabgeordnete. Die juristische Prüfung des vor gut vier Monaten vom Bundestag beschlossenen Gesetzes dauere derzeit noch an, sagte eine Sprecherin des Bundespräsidenten der Zeitung. Da das Gesetz ohne Gaucks Unterschrift nicht in Kraft treten kann, fällt „Bild“ zufolge die eigentlich zum 1. Juli geplante Erhöhung der Diäten aus. Statt wie geplant 8667 Euro gebe es im kommenden Monat für die Bundestagsabgeordneten weiterhin die alten Diäten in Höhe von 8252 Euro.
Der Bundestag hatte am 21. Februar die umstrittene Anhebung der Diäten mit den Stimmen von Union und SPD beschlossen. Gauck habe das Gesetz aber erst am 19. Mai erhalten, sagte seine Sprecherin der „Bild“-Zeitung. Das Staatsoberhaupt schaffe es nicht, das Gesetz noch in diesem Monat zu unterschreiben. Laut dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz sollen die Diäten im Januar 2015 erneut steigen, dann auf 9082 Euro.
Verfassungsrechtliche Zweifel
„Bild“ zufolge haben die Juristen im Bundespräsidialamt Zweifel, ob das Gesetz überhaupt mit der Verfassung vereinbar ist. Die Bedenken richteten sich vor allem dagegen, dass die Diäten ab 2016 entsprechend der Lohn- und Gehaltsentwicklung vollautomatisch steigen sollen. Diese Entwicklung wird beeinflusst durch Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften. Die Juristen kritisierten dem Bericht zufolge, dass die Abgeordneten sich nicht "hinter Verhandlungsergebnissen von Tarifparteien verstecken" könnten, sondern jede Erhöhung der Diäten öffentlich beschließen müssten.
Daher ist nach Angaben der Zeitung noch offen, ob Gauck das Gesetz überhaupt unterschreibe - oder nur unter dem Vorbehalt einer Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht.