Das Risiko des Notfallmechanismus
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Corona-Hotspot in Thüringen: Die Stadt Greiz Bild: ZB
Was passiert, wenn es zu 50 Neuinfektionen in einem Landkreis oder einer Stadt kommen sollte? Die regionalen Behörden haben da mehr Spielraum, als es auf den ersten Blick scheint.
Alles hatte ein paar Nummern kleiner begonnen. Bevor Bund und Länder am Mittwochnachmittag beschlossen, dass künftig 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen von den Ländern an das Robert-Koch-Institut (RKI) gemeldet werden und Folgen haben müssten, war eine Vorstufe geplant. Von 35 Neuinfektionen an sollten wieder Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie ergriffen werden. Das geht aus dem Protokoll der Vorbesprechung zu dem Treffen hervor, das der F.A.Z. vorliegt. Beisammen saßen die Chefs der Staatskanzleien der Länder und Kanzleramtsminister Helge Braun.
Der Vorschlag, mit 35 zu starten, kam vom Bundesgesundheitsministerium. Bis zu dieser Größenordnung sei es dem öffentlichen Gesundheitsdienst möglich, die Neuinfektionen nachzuverfolgen. Allerdings war in der Vorbesprechung auch die 50 schon vorhanden. Rechne man diese auf ganz Deutschland hoch, so käme man auf 40.000 neue Ansteckungen. Das würde ein „weit heftigeres“ Infektionsgeschehen voraussetzen, als man es auf dem Höhepunkt der Pandemie Ende März und Anfang April gehabt habe, heißt es im Protokoll. Den Vorschlag hatte Kanzleramtschef Braun in die Beratungen eingespeist. Wo die Länder schon immer mehr eigene Wege bei den Lockerungen gingen, wollte der Bund immerhin einen alles zusammenbindenden Alarmmechanismus haben. Das Wettrennen mancher Länder in Richtung weiterer Lockerungen rief im Kanzleramt die Sorge hervor, dass bisher wenig vom Virus heimgesuchte Regionen wie etwa Mecklenburg-Vorpommern durch das Wiederaufleben des Tourismus eine Zunahme von Corona-Fällen erleben könnten.
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