
15-Kilometer-Radius : An der Corona-Leine?
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Eingeschränkt: Auch in Sachsen-Anhalt gilt ein Bewegungsradius von 15 Kilometern in Corona-Hotspots. Bild: ZB
Der 15-Kilometer-Radius mutiert zum Aufregerthema. Die kaum zu kontrollierende Regelung wird nur wirken, wenn sie von der Bevölkerung freiwillig angenommen wird.
Liegt halb Deutschland demnächst an einer der Kanzlerin angeblich von einer Virologin eingeflüsterten „Corona-Leine“? Der keineswegs bundesweit geltende Radius von 15 Kilometern in Infektions-Hotspots ist nicht nur in der Boulevard-Presse zum Aufregerthema mutiert wie Monate zuvor schon das von vielen als lebensfremd empfundene Beherbergungsverbot.
Dabei war es das im Sommer so gut wie gar nicht, aber jetzt umso schwerer vom Virus getroffene Sachsen, das schon im ersten Lockdown im Frühjahr 2020 die Bewegungsfreiheit seiner Bürger im Notfall auf ihr engeres Wohnumfeld begrenzte. Nur so ließen sich die Kontakte und damit die Infektionen deutlich reduzieren, lautete das Argument auch damals. Die Präzisierung auf einen Umkreis von 15 Kilometern zum Wohnort entsprach einem Gerichtsurteil, das den Radius mit Blick auf Sport- und Freizeitaktivitäten definierte. Und der in Ballungsgebieten wie Berlin vernünftigerweise erst ab Ortsschild gilt.
Ob diese Regelung tatsächlich die Ausbreitung der Infektionen eindämmt, hängt entscheidend von der Akzeptanz in der Bevölkerung ab. Denn flächendeckend etwa durch Straßensperren kontrolliert werden soll diese Vorschrift nicht, wie die Polizei in Sachsen schon ankündigte. Wasser auf die Mühlen von „Querdenkern“ wäre das Erstellen von Bewegungsprofilen von Bürgern durch Erfassen ihrer Handy-Daten, wie es der Vertreter eines Kommunalverbandes vorschlägt. Auch so lässt sich Aufregung schüren.
