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Vertrag mit Lücken : Was nicht im Koalitionsvertrag steht

In Sachen Wahlrecht bleibt der Vertrag der großen Koalition vage. Bild: dpa

Der Koalitionsvertrag für die große Koalition steht und er hat viele Seiten. Doch in einigen wichtigen Punkten lassen die Partner ihre Bürger im Unklaren.

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          Sehr viel findet sich im umfangreichen Koalitionsvertrag, der ja eigentlich die Abgeordneten nicht bindet. Andererseits sucht man Anderes vergebens, das man eigentlich in der Vereinbarung von Union und SPD erwartet hatte.

          Daniel Deckers
          in der politischen Redaktion verantwortlich für „Die Gegenwart“.
          Reinhard Müller
          Verantwortlicher Redakteur für „Zeitgeschehen“ und F.A.Z. Einspruch, zuständig für „Staat und Recht“.

          So lassen die Koalitionsparteien die Bürger bei der Frage im Unklaren, ob die Legislaturperiode des Deutschen Bundestages von vier auf fünf Jahre verlängert werden soll. Kurz vor der Bundestagswahl hatten sich Vertreter aller im Bundestag vertretenen Parteien dafür ausgesprochen, das Grundgesetz in diesem Sinn zu ändern. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Michael Grosse-Brömer, argumentierte im vergangenen September, damit gleiche der Bundestag die Dauer seiner Legislaturperiode an die Legislaturperioden des EU-Parlaments und der Landtage in den Bundesländern an. Wahlkampf und Koalitionsverhandlungen gingen zu Lasten der Regierungszeit.

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