Im Interview: Bundesinnenminister Friedrich (CSU) : „Es gibt keine rechtliche Grauzone“
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Die Enthüllungen des CCC sind Wasser auf die Mühlen der FDP, die ohnehin viel restriktiver mit Überwachungsmaßnahmen umgehen will.
Die Verdächtigungen stellen die Dinge auf den Kopf. Unsere Beamten halten sich strikt an das, was sie dürfen. Die Behauptung, sie hätten mehr gemacht, ist falsch.
Offenbar wurde der nun analysierte Trojaner schlampig programmiert. Die Verschlüsselung war falsch umgesetzt, und für mehrere Trojaner wurde dasselbe Passwort verwendet.
Ich weiß nicht, welche Software der CCC vorliegen hat, also kann ich nicht beurteilen, was das Programm, das der CCC analysiert hat, kann oder nicht kann.
Bestreiten Sie denn, dass die Analyse korrekt ist?
Ich weiß nicht, ob die Analyse korrekt ist. Wir haben in meinem Geschäftsbereich die Software, von der wir glauben, dass der CCC sie hat, wegen verschiedener Schwächen nicht verwendet.
Stammt der Bundestrojaner auch von der Firma DigiTask?
Ja. Der Code stimmt zum Teil mit unserem überein. Er wurde aber verändert, weil das Bundeskriminalamt damals gesagt hat, dass er zu viele Schwächen hat. Unsere Software wird immer genau auf die richterliche Anordnung hin programmiert. Das wird bei jedem Fall individuell gemacht.
IT-Fachleute ziehen in Zweifel, ob dieses Maßschneidern von Programmen so möglich ist.
Entscheidend ist die rechtlich korrekte Durchführung der einzelnen Maßnahmen: Deshalb werden alle Maßnahmen exakt protokolliert.
Dass ein Trojaner für die Quellen-TKÜ Funktionen nachladen könnte, die dabei nicht erlaubt sind, das bereitet Ihnen keine Bauchschmerzen?
Nein. Wir brauchen diese Nachladefunktionen, um uns den normalen Updates auf dem Zielcomputer anpassen zu können. Aber auch hier gibt es die gleichen Sicherungen wie beim ersten Aufspielen der Software.
Sind Ihre Beamten denn in der Lage, zu überprüfen, was Ihnen die DigiTask liefert?
Ja, selbstverständlich.
Warum haben Sie überhaupt in einem so sensiblen Bereich eine private Firma programmieren lassen?
Weil die Firma ein gutes Produkt abliefert. Zuvor gab es außerdem eine genaue Marktbeobachtung.
Was halten Sie von einem TÜV für Trojaner?
Wir haben behördeninterne Kontrollen. Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz hat jederzeit die Möglichkeit für Kontrollen.
Wie beurteilen Sie die Rolle des CCC?
Ich schätze die Expertise des CCC. Die Leute sind gut.
Haben Sie in dieser Woche mal mit dem CCC gesprochen?
Nein.
Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger verlangt, dass künftig für Bund und Länder einheitlich geregelt wird, welche Software eingesetzt wird.
Ich bin überzeugt, dass die Justizministerin weiß, dass wir in einem föderalen Staat leben und dass wir kein Weisungsrecht gegenüber den Ländern haben.
Haben Sie die Länder gewarnt vor einer Software, die Ihre Behörden für mangelhaft halten?
Es gibt natürlich einen Austausch auf Expertenebene. Aber die Länder können das selbst beurteilen und entscheiden in ihrem Zuständigkeitsbereich selbst.
Fühlen Sie sich manchmal gefesselt durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das für Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchungen enge Grenzen zieht?
Nein, Karlsruhe verfolgt das Ziel, den Schutz der Grundrechte in spezifischen Situationen handhabbar zu machen. Jemanden, der für die Sicherheit zuständig ist, macht das nicht immer glücklich. Aber ich akzeptiere als Verfassungsminister auch, dass es da ein Spannungsverhältnis zwischen Sicherheit und Freiheit gibt und man auch mal auf eine Maßnahme verzichten muss.