Hunzinger-Affäre : Scharping und Özdemir müssen nicht mit Sanktionen rechnen
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Ex-Verteidigungsminister Scharping (SPD) und Grünen-Abgeordneter Özdemir müssen wegen der Zahlungen von PR-Berater Hunzinger nicht mit Sanktionen rechnen.
Ex-Verteidigungsminister Rudolf Scharping (SPD) und der Grünen-Politiker Cem Özdemir müssen nach Angaben der Bundestagsverwaltung wohl nicht mit Sanktionen des Bundestages wegen ihrer Kontakte zu dem PR-Berater Moritz Hunzinger rechnen.
Ein Sprecher der Bundestagsverwaltung sagte am Dienstag in Berlin, bei Scharping könne höchstens ein Verstoß gegen die Verhaltensregeln für Bundestagsabgeordnete in einer Bundestagsdrucksache veröffentlicht werden. „Weitere Sanktionen sind im Parlamentsrecht nicht vorgesehen.“ Ob dieser Verstoß vorliege, werde derzeit noch geprüft. Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) hat dem Ex-Minister eine Frist von vier Wochen gesetzt, um den Vorwurf aufzuklären, er habe Vortragshonorare von Hunzinger nicht an die Bundestagsverwaltung gemeldet.
Keine Sanktionen gegen Özdemir zu erwarten
"Im Fall Özdemir wird es wohl keine parlamentsrechtlichen Sanktionen geben", sagte der Sprecher weiter. Die Inanspruchnahme von Krediten müssten Bundestagsabgeordnete nicht melden. Derzeit werde geprüft, ob Özdemir wegen des von Hunzinger gewährten günstigen Zinssatzes einen finanziellen Vorteil hatte. Selbst dieser würde allerdings wohl unter der Grenze von 2.500 Euro im Monat liegen, ab der er hätte gemeldet werden müssen.
Özdemir hatte im Jahr 1999 von Hunzinger einen Kredit von 80.000 Mark angenommen. Dafür war ein Zinssatz von 5,5 Prozent vereinbart worden. Normale Ratenkredite für Privatkunden lagen zu diesem Zeitpunkt deutlich höher. Özdemir hat inzwischen erklärt, sollte er aus dem Geschäft einen finanziellen Vorteil erzielt haben, werde er den Differenzbetrag für einen wohltätigen Zweck spenden.