Gericht stoppt Heizungsgesetz :
Gegen die Schwächung der Demokratie aufstehen

Reinhard Müller
Ein Kommentar von Reinhard Müller
Lesezeit: 2 Min.
Gesetzemachen ohne Abgeordnete? So geht es nicht. Olaf Scholz am 5. Juli 2023 im Bundestag.
Die Ampelkoalition hat den Schweinsgalopp zu ihrem Rhythmus gemacht. So lassen sich keine seriösen Gesetze machen. Der gerichtliche Stopp des Heizungsgesetzes zwingt zum Nachdenken über das System.
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Vergebt ihnen, denn sie wissen nicht, worüber sie abstimmen? Doch Mitleid mit dem Parlament ist fehl am Platze. Es entscheidet selbst in voller Autonomie. Im Rahmen der Verfassung, natürlich. Daran musste jetzt das Bundesverfassungsgericht wieder erinnern.

Obwohl dieser Rahmen, gerade was die Rechte des einzelnen Abgeordneten angeht, nur ein schmales Gerüst ist, so ergibt sich schon aus der Funktion des Parlamentariers, dass er an der Gesetzgebung mitwirkt – und nicht nur Gesetzentwürfe abnickt. Beraten kann er nur, was er durchgearbeitet hat. Nicht jeder alles. Aber jeder muss die Möglichkeit haben.

Kein Tempolimit bei der parlamentarischen Arbeit

Und hier liegt einiges im Argen. Schon mancher europäische Vertragsentwurf lag dem Bundestag bei der Abstimmung darüber nicht einmal in einer lesbaren Fassung vor. Weitreichende Entscheidungen sind so mit Regierungsmehrheit, besser gesagt von der Regierung und ihrem Anhang im Parlament durchgezogen worden.

Die Ampelkoalition hat den Schweinsgalopp zu ihrem Rhythmus gemacht. Ein Tempolimit wird nur für Autobahnen erwogen, nicht für die parlamentarische Arbeit.

Änderungen sind keine Marginalien

Wahlrechtsreform, Sterbehilfe, Gebäudeenergiegesetz. Zweifellos sind die wesentlichen Grundfragen seit Langem bekannt; aber umfangreiche Änderungen kurz vor Toresschluss sind keine Marginalien. Auch sie müssen beraten und damit auch verantwortet werden. Weder die Zeitenwende noch die Komplexität der Materie noch die schwierige Konstellation noch die bevorstehende Sommerpause können als Ausreden dienen.

Im Gegenteil: Hier geht es um Handwerk, das im Kanzleramt und im Maschinenraum der Koalition offenbar nicht beherrscht oder gering geschätzt wird.

Karlsruher Übergriffigkeit? Nein.

Dass die nicht einmütig gefällte Karlsruher Eilentscheidung es in sich hat, zeigt sich darin, dass das Verfassungsgericht nur möglichst schonend in die Parlamentsautonomie eingreifen will.

Karlsruher Übergriffigkeit? Die Ampel muss sich nur in ihren eigenen Reihen umhören. Auch die Spitzen von Bundestag und Bundesrat stöhnen, unabhängig von der Frage eines Verfassungsverstoßes.

Die Entscheidung zur Stärkung des Abgeordneten muss jetzt Folgen haben und sollte abermals zum Nachdenken über das System zwingen. Hier ist insbesondere die Koalition gefordert. Denn es geht auch um ihre Rechte, jetzt und in Zukunft.

Versteht sich die Ampel in der Zeitenwende, die doch „mehr Fortschritt wagen“ wollte, nur als Kanzlerwahlverein und Wurmfortsatz der Regierung? Hält sie die parlamentarische Demokratie wegen der großen Herausforderungen für überholt? Dann braucht man sich über zunehmenden Populismus und „außerparlamentarische Opposition“ nicht zu wundern. Aber gerade weil diese Demokratie sich auch in Krisenzeiten als tauglich erwiesen hat, muss man gegen ihre Schwächung aufstehen.