Gaschkes Eilentscheidung : Was ist falsch am Kieler „Steuerdeal“?
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Oberbürgermeisterin Susanne Gaschke vor der Kieler Ratsversammlung am 19. September Bild: dpa
Muss die Kieler Oberbürgermeisterin Susanne Gaschke (SPD) wegen eines „Steuerdeals“ zurücktreten? Die Begleitmusik ihrer Entscheidung ist schriller als die Sache selbst.
Die Kommunalaufsicht im Innenministerium von Schleswig-Holstein hat im September eine Entscheidung getroffen, deren Begleitmusik der Oberbürgermeisterin von Kiel, Susanne Gaschke (SPD), noch das Amt kosten könnte. So sieht es die Opposition in der Kieler Ratsversammlung aus CDU, FDP und Piratenpartei, so sehen es die Grünen und so sah es bis vor kurzem auch ihre eigene Partei, die SPD. Die Kommunalaufsicht hatte eine Eilentscheidung der Oberbürgermeisterin für rechtswidrig erklärt, die sie am 21. Juni dieses Jahres getroffen hatte. Darin wird einem Kieler Augenarzt ein Teil seiner Steuerschuld erlassen, damit er endlich den anderen Teil, wenn auch in Raten, bezahle.
Das Urteil der Kommunalaufsicht betrifft aber nur die Eilbedürftigkeit, noch nicht die Sache selbst. Gaschke hatte die Prüfung durch die Kommunalaufsicht Ende August selbst angestoßen. Sie wollte damit die Ratsversammlung besänftigen, deren Fraktionen im Laufe des Sommers gerüchteweise von der Sache Wind bekommen hatten und deshalb in der ersten Sitzung nach der Sommerpause am 22. August von ihr Rede und Antwort verlangten.
Die Gemeindeordnung Schleswig-Holsteins sieht vor, dass der Bürgermeister „dringende Maßnahmen, die sofort ausgeführt werden müssen“, anordnen kann, dann aber „unverzüglich“ die Stadtvertretung oder den zuständigen Ausschuss über die Gründe unterrichten muss. Was aber ist dringend? Dafür müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein. Der Stadt muss in absehbarer Zeit erheblicher Schaden entstehen, der nicht wieder gutzumachen ist. Und es muss obendrein unmöglich sein, die Stadtvertretung oder den zuständigen Ausschuss mit der Angelegenheit zu befassen. Der Bürgermeister kann dann sogar verpflichtet sein, ohne Zögern zu handeln. Er muss aber alles tun, der Stadtvertretung sofort mitzuteilen, dass und warum er die Entscheidung getroffen hat – schriftlich, mündlich oder telefonisch.
Warum die Eilbedürftigkeit nicht gegeben war
Der „Steuerdeal“, den Gaschke drei Tage vor Beginn der Sommerferien anordnete, erfüllte zumindest diese letzte Voraussetzung nicht. Ein CDU-Ratsmitglied erfuhr von der Eilentscheidung rein zufällig und vom Hörensagen aus der Verwaltung der Stadt während der Kieler Woche. Zwar lag zwischen der Eilentscheidung Gaschkes und der nächsten ordentlichen Ratsversammlung die sitzungsfreie Zeit der Sommerferien. Doch eine Unterrichtung des Rats oder des zuständigen Ausschusses durch die Oberbürgermeisterin wäre möglich gewesen.
Schon das reicht für eine Rüge der Kommunalaufsicht. Aber auch die erste Voraussetzung – der erhebliche Schaden für die Stadt in absehbarer Zeit – ist nicht erfüllt. Der Vergleich mit dem Kieler Augenarzt bezieht sich auf eine Gewerbesteuerschuld aus den neunziger Jahren – und auf die Zinsen und Säumniszuschläge, die seither fällig wurden. Damals hatte der Arzt Immobilien verkauft, um an Geld zu kommen, wofür er Gewerbesteuer zahlen musste. Nach langem Streit wurde 2008 die Vollstreckung gerichtlich angeordnet, dann aber ausgesetzt und zuletzt im Jahr 2011 überprüft.
Schon damals - es war die Amtszeit von Gaschkes Vorgänger, des amtierenden Ministerpräsidenten Albig (SPD), eines ausgewiesenen Steuerexperten - war die Stadt durchaus zu einem Vergleich bereit. Warum seither nichts geschah, dürfte wiederum damit zu tun haben, warum Gaschke ihre Entscheidung für so dringend hielt: Der Arzt sah sich offenbar in die Insolvenz gedrängt, sollte die Stadt die Gewerbesteuer eintreiben. Das galt jetzt umso mehr, weil das Finanzamt Anfang des Jahres noch die Einkommensteuer eingetrieben hatte, die der Schuldner ebenfalls noch schuldete – aber immerhin: Diese Schuld konnte er bezahlen.
Drohte die Insolvenz?
„Die Angelegenheit war eilig, da das weitere bankseitige Engagement für das Unternehmen auch von der Einigung des Steuerschuldners mit der Stadt abhing“, heißt es im Brief Gaschkes an das Innenministerium mit den Unterlagen für die Kommunalaufsicht. Damit soll angedeutet werden, dass dem Schuldner neuer Kredit nur gegeben wurde, sollte ihm ein Teil seiner Gewerbesteuerschuld – insgesamt hatten sich zuletzt 7,8 Millionen Euro angehäuft – erlassen werden. Aber musste das sofort und in der vereinbarten Höhe sein?