Edathy-Affäre : Im Parteienstaat
- -Aktualisiert am
„Wenn es ein Gesetz gibt, das einen zwingt, nicht Schaden vom deutschen Volk, von der Politik von Amts wegen abzuhalten, dann muss man dieses Gesetz sofort aufheben“ - Hans-Peter Friedrich Bild: AP
Deutschland und die Edathy-Affäre: Wie konnte es dazu kommen? Hans-Peter Friedrichs Tirade über „Winkeladvokaten“ und „Rechtspositivisten“ gibt die Antwort.
Die Verbitterung Hans-Peter Friedrichs darüber, dass ihn „Winkeladvokaten“ und „Rechtspositivisten“ für sein Verhalten in der Edathy-Affäre kritisieren, erklärt mit schöner Klarheit den tieferen Grund für die verfahrene Situation, in die er sich und andere gebracht hat. Es ist die Unfähigkeit, zwischen Partei- und Staatsinteresse zu unterscheiden.
Im Interesse des Staates, und nur um das ging es hier, wäre es gewesen, wenn nur die dafür vorgesehenen Institutionen und Amtsträger über Edathy ins Bild gesetzt worden wären – die SPD und Sigmar Gabriel gehörten definitiv nicht dazu.
Es mag für Gabriel eine höchst interessante Information gewesen sein, die Friedrich ihm weiterleitete. Weder war Gabriel aber von Amts wegen befugt, sie zu erhalten, noch hatte er irgendeine Rolle bei der Aufklärung der Vorwürfe zu spielen. Das sieht er natürlich ganz anders, nämlich genauso wie Friedrich. Alles andere bezeichnete er wohl als lebensfremden „Quatsch“, wie schon die Kritik an der SPD-Mitgliederbefragung zum Koalitionsvertrag.
Dass es Friedrich geradezu für seine „Pflicht“ hielt, anders zu handeln, nämlich im Interesse der beteiligten Parteien, zeigt, wie wenig Gespür er hat für den Wert einer wenigstens noch theoretisch gewahrten Trennung von Ämtern und Parteien. Er hat damit nicht etwa „Schaden vom Volk“ abgewendet, wie er meint, sondern allenfalls Schaden von einer Partei – zum Schaden des Volkes, wie man in Berlin und Hannover seit ein paar Tagen studieren kann.
Aber hatte Friedrich nicht alles nur gut gemeint? Um Amtsträger wie ihn vor solchen Fragen zu schützen und um sie davor zu bewahren, dass sie in parteiliche oder andere Loyalitätskonflikte geraten, auch deshalb gibt es das Dienstgeheimnis. Man kann sich aussuchen, was schlimmer ist: Winkeladvokaten oder die Unfähigkeit, solche Gedanken nachvollziehen zu können.