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Gespräch mit Thomas de Maizière : Koalition wieder einig über Vorratsdatenspeicherung

Thomas de Maizière (CDU, links) und Heiko Maas (SPD) Bild: dpa

Einen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung will Thomas de Maizière erst nach dem erwarteten EuGH-Urteil einbringen. Dann soll er aber „sehr zügig“ verabschiedet werden, sagte der Innenminister der F.A.Z.

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          Bundesinnenminister Thomas de Maiziere (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) haben sich zum Verfahren bei der Vorratsdatenspeicherung auf einen Kompromiss geeinigt. Ein Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung soll zwar erst nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über die entsprechende EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verabschiedet werden – aber bis dahin möglichst schon ausgearbeitet sein. De Maizière sagte in einem Gespräch mit dieser Zeitung: „Der Koalitionsvertrag gilt“. Darin steht, dass die Koalition die entsprechende EU-Richtlinie „umsetzen“ wird.

          Jasper von Altenbockum
          Verantwortlicher Redakteur für Innenpolitik.

          Die SPD hatte den Eindruck erweckt, Maas habe sich mit seiner Meinung durchgesetzt, diese Vereinbarung im Koalitionsvertrag werde bis zu einem EuGH-Urteil „auf Eis gelegt“. Gegen die Ankündigung von Maas hatte die Union heftig protestiert. Er habe sich mit Maas jetzt darauf geeinigt, „dass wir vorbereitend alles dafür tun werden, dass nach der Entscheidung des EuGH sehr zügig dem Bundeskabinett ein Gesetzentwurf zur Entscheidung zugeleitet wird“, sagte de Maizière in dem Gespräch.

          Erst dann geht der Gesetzentwurf in den Bundestag – wenn er nicht überarbeitet werden muss. Mit größeren Änderungen rechnet de Maizière aber offenbar nicht. Auf die Frage, was es für den Gesetzentwurf bedeute, wenn der EuGH dem Votum des Generalanwalts folge und die EU-Richtlinie verwerfe, antwortete de Maizière: „Das Votum des Generalbundesanwalts enthält in der Sache ziemlich genau das, was auch unser Koalitionsvertrag vorsieht.“ Das Votum entspreche auch dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Darin war zwar ein erstes Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung verworfen worden, nicht aber die Vorratsdatenspeicherung als solche, die vom Gericht vielmehr ausdrücklich begrüßt wurde.

          De Maizière rief die große Koalition in dem Gespräch dazu auf, nicht in „alte Muster“ zurückzufallen. Er spielte damit auch auf die Gräben zwischen dem FDP-geführten Justizministerium und dem CSU-geführten Innenministerium in der schwarz-gelben Koalition an. Eine Einigung über die Vorratsdatenspeicherung war deshalb in der vergangenen Legislaturperiode gescheitert. „Für Justizminister Maas und mich ist es wichtig, dass wir nicht in die alten Muster zurückfallen, die es zwischen Innen- und Justizministerium immer wieder gegeben hat: der Justizminister sei für die Bürgerrechte zuständig, der Innenminister für die innere Sicherheit. Das wollen wir hinter uns lassen, denn nur gemeinsam arbeiten wir sinnvoll an diesen Themen.“

          Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs hatte die EU-Richtlinie in ihrer jetzigen Form verworfen, aber nicht die Vorratsdatenspeicherung abgelehnt. Ähnlich hatte schon das Bundesverfassungsgericht über ein deutsches Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung geurteilt: die Fristen zur Speicherung müssten verkürzt werden, es müsse gewährleistet sein, dass die Daten nur zur Verfolgung schwerster Kriminalität herangezogen werden und es müsse gesichert sein, dass die Daten während der Speicherung geschützt sind.


           


           

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