Wo war der Bundestag?
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AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel und Alexander Gauland Bild: EPA
Die Flüchtlingskrise 2015 soll sich nicht wiederholen. Diese Botschaft ist mittlerweile angekommen. Dennoch ist das Regierungshandeln nur begrenzt vor die Karlsruher Richterbank zu bringen.
Die AfD ist mit ihrem Versuch gescheitert, die Flüchtlingspolitik der Regierung vom Bundesverfassungsgericht beanstanden zu lassen. Drei Anträge wurden als unzulässig verworfen – was auch heißt, dass keine Entscheidung in der Sache getroffen wurde. Auch Regierungshandeln, dem man zu einer bestimmten Zeit durchaus das Etikett „rechtswidrig“ anheften konnte, ist deshalb noch nicht einfach justitiabel; es kann nur begrenzt vor die Karlsruher Richterbank gebracht werden.

Verantwortlicher Redakteur für „Zeitgeschehen“, „Staat und Recht“ sowie Frankfurter Allgemeine Einspruch.
Auch wenn das Verfassungsgericht traditionell recht frei darüber entscheidet, mit welchen Fällen es sich näher befassen will: Die Flüchtlingskrise ist zunächst eine politische, in der zuvörderst die übrigen Verfassungsorgane gefragt waren. Wo war denn der Bundestag, als die Regierung ihre Politik der offenen Tür durchzog?
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