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Bundessozialgericht : Jeder soll in die Rentenkasse einzahlen

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Bundessozialgericht in Kassel. Bild: dpa

Rainer Schlegel spricht sich dafür aus, dass Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke sowie Beamte und Richter in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen - doch neu ist seine Forderung nicht.

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          Der Präsident des Bundessozialgerichts (BSG), Rainer Schlegel, hat sich dafür ausgesprochen, dass auch Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke sowie Beamte und Richter in die gesetzliche Rentenkasse einbezahlen. Es brauche mehr Flexibilität bei der Absicherung des deutschen Rentenversicherungssystems, sagte Schlegel am Dienstag anlässlich bei der Jahres-Pressekonferenz des Gerichts in Kassel. Nach seiner Ansicht wäre es zudem sinnvoll, das Renteneintrittsalter an die durchschnittliche Lebenserwartung zu koppeln.

          Der Jurist betonte, der Umbau des Rentenversicherungssystems tue Not. So hätten 1962 noch sechs Erwerbstätige einen Rentner finanziert, 2030 werde die Zahl auf 1,5 Erwerbstätige sinken. Wegen der entstehenden Finanzierungslücke zahle der Staat bereits jetzt jährlich einen Zuschuss von rund 112 Milliarden Euro in die Rentenkasse. Eine Absenkung der Rentenhöhe lehnte Schlegel ab. „Sie ist schon auf untere Kante genäht“, so der BSG-Präsident. Bereits gut jeder dritte Rentenbezieher erhalte derzeit ein Altersgeld von weniger als 900 Euro monatlich.

          Zudem sprach sich Schlegel dafür aus, die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbarte und derzeit in Vorbereitung befindliche Kindergrundsicherung der Sozialgerichtsbarkeit zuzuordnen. Mit der Kindergrundsicherung sollen das steuerrechtliche Kindergeld, existenzsichernde Leistungen für Kinder im Bezug von Bürgergeld und Sozialhilfe, Teile des Bildungs- und Teilhabepakets beider Gesetze sowie den Kinderzuschlag in einer Leistung bündeln.

          Wie es in einer Erklärung des Bundesgerichts in Kassel heißt, sind für Streitigkeiten um das steuerrechtliche Kindergeld als Bestandteil des Familienlastenausgleichs, die in die Zuständigkeit der Finanzgerichte fallen, schon jetzt die Sozialgerichte zuständig. Schlegel betonte, dass die Sozialgerichtsbarkeit zweifellos über die entsprechende Expertise und eine Gerichtsstruktur in der Fläche verfüge. Dies ermögliche einen niedrigschwelligen Zugang und Rechtsschutz in angemessener Zeit.

          Verfahrensrückgang in Kassel

          Bei den Rechtsstreitigkeiten im Jahr 2022 verzeichnete das BSG einen leichten Verfahrensrückgang. Es habe insgesamt 2.679 neue Verfahren, davon 229 Revisionen, gegeben. Die meisten Revisionen, insgesamt 70, gingen auf Streitigkeiten im Bereich der Krankenversicherung zurück. Ein Grund dafür seien vermehrt Verfahren, bei dem Krankenhäuser sich um die Vergütung von Behandlungen mit der Krankenkasse streiten.

          In diesem Jahr stünden weitere wichtige Entscheidungen beim BSG an, berichtete Schlegel. So solle die Frage geklärt werden, ob Schüler beim verbotenen „Bahn-Surfen“ auf dem Schulweg unfallversichert sind (AZ: B 2 U 3/21 R). Der für die Sozialhilfe zuständige 8. Senat wolle zudem prüfen, wann Sozialhilfeträger Schenkungen von Eltern an ihre erwachsenen Kinder wieder zurückfordern können (AZ: B 8 SO 9/21 R).

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