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Vorwurf des Landesverrats : Justizminister auf Distanz zu Generalbundesanwalt

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) Bild: dpa

Justizminister Maas rüffelt den Generalbundesanwalt: Range hatte gegen Journalisten wegen Landesverrats ermittelt, erst nach heftigen Protesten lässt er die Untersuchung ruhen. Maas stellt in Frage, „ob es sich bei den veröffentlichten Dokumenten um ein Staatsgeheimnis handelt“.

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          Die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft die Verantwortlichen von „Netzpolitik.org“ wegen des Verdachts des Landesverrats ruhen vorerst. Das kündigte Generalbundesanwalt Harald Range im Gespräch mit dieser Zeitung an. Justizminister Heiko Maas (SPD) begrüßte die Ankündigung Ranges. Die Einleitung des Ermittlungsverfahrens ging auf eine Strafanzeige des Bundesamtes für Verfassungsschutz zurück. Dieses warf dem Internetdienst vor, in zwei Fällen geheime Unterlagen des Verfassungsschutzes veröffentlicht zu haben. In ihnen war es um den Ausbau der Internet-Überwachung durch den Verfassungsschutz gegangen. Das Landeskriminalamt Berlin hatte die Strafanzeige an die Bundesanwaltschaft weiter geleitet.

          Reinhard Müller
          Verantwortlicher Redakteur für „Zeitgeschehen“ und F.A.Z. Einspruch, zuständig für „Staat und Recht“.
          Jonas Jansen
          Wirtschaftskorrespondent in Düsseldorf.

          Range sagte, er sehe mit „Blick auf das hohe Gut der Presse- und Meinungsfreiheit“ von „nach der Strafprozessordnung möglichen Exekutivmaßnahmen ab“. In dem Ermittlungsverfahren sei zunächst die Frage zu klären gewesen, ob es sich bei den Veröffentlichungen um die Bekanntgabe eines Staatsgeheimnisses handelt. Dazu wurde ein externes Sachverständigengutachten eingeholt. Dies konnte nur in einem förmlichen Ermittlungsverfahren geschehen.

          Maas äußerte in einer Erklärung, er habe dem Generalbundesanwalt mitgeteilt, dass er „Zweifel daran habe, ob die Journalisten mit ihrer Veröffentlichung die Absicht verfolgt haben, die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen“. Zudem zweifele er daran, „ob es sich bei den veröffentlichten Dokumenten um ein Staatsgeheimnis handelt, dessen Veröffentlichung die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt“.

          Die von Maas zitierten Gesetzeszeilen stammen aus §94 Strafgesetzbuch, den der Generalbundesanwalt in seinem Schreiben vom 24. Juli 2015 an Markus Beckedahl, den Gründer von „Netzpolitik“, für die Einleitung seines Ermittlungsverfahrens anführt. Die ebenfalls in dem Schreiben erwähnten Strafanzeigen des Bundesamtes für Verfassungsschutz liegen der Öffentlichkeit nicht vor. Somit auch nicht deren Wortlaut.

          Berlin : Maas äußert sich kritisch zu den Ermittlungen gegen „Netzpolitik“

          Über das Motiv des Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen kann also nur gemutmaßt werden. Die ursprüngliche Strafanzeige sei nicht gegen konkrete Personen gerichtet, sondern gegen „unbekannt“, heißt es im Umfeld der Bundesanwaltschaft. Ziel des Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen sei nicht gewesen, dass gegen Journalisten ermittelt werde, sondern dass die Weitergabe von Geheimdokumenten vereitelt werde. Nur dieses Vorhaben hatte die Billigung der Führung des Bundesinnenministeriums gefunden. Auch deshalb sei Innenminister Thomas de Maizière (CDU) von den Plänen nicht informiert worden.

          „Netzpolitik“-Gründer Beckedahl, hat als Reaktion geschrieben, dass die Äußerungen von Maas „etwas Hoffnung“ machten. Allerdings gebe es bis zu einer offiziellen Einstellung der Ermittlungen keinerlei Entwarnung. „Wir sehen das weiterhin als massiven Einschüchterungsversuch, der nicht nur gegen uns, sondern gegen alle kritischen Journalisten und Blogger gerichtet ist, die Licht ins Dunkeln des Überwachungskomplexes bringen wollen.“

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