„Gender Mainstreaming“ : Politische Geschlechtsumwandlung
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Bild: Anke Feuchtenberger
Kaum eine Frau kennt den Begriff „Gender Mainstreaming“. Dabei handelt es sich um eine durchgreifende Maxime, die vor allem den Interessen der Frauen dienen soll. Was bedeutet sie? Wie hängen Gleichstellung und Gleichbehandlung zusammen? Von Volker Zastrow.
Die Bundesregierung verfolgt derzeit mehrere Projekte von „Gleichstellung“ und „Gleichbehandlung“. Deshalb gibt es in der Union und den ihr nahestehenden Wählerschichten erhebliche Bewegung. Unionspolitiker in Bund und Ländern, auch zahlreiche Abgeordnete in der gemeinsamen Fraktion von CDU und CSU deuten die hinter beiden Projekten spürbare Bewegungsrichtung als unerklärliche und letztlich anonyme Strömung des Zeitgeistes. Viele wissen auch aus eigener Erfahrung, was Umfragen immer neu belegen: daß die überwältigende Mehrheit der Mütter in Deutschland gern halbtags, aber nur ungern ganztags arbeiten würde. Und doch verabschieden die beiden stark geschrumpften Volksparteien ein gerade auf das Gegenteil zielendes Gesetz. Abgeordnete mit einem herkömmlichen Familienbild (Vater, Mutter und Kinder bilden die Familie) fragen sich fast verzweifelt, woher das alles kommt und warum es, obwohl kaum jemand dafür zu sein scheint, gleichsam unwiderstehlich über die Politik hereinbricht.
Die vor allem von der Familienministerin von der Leyen (CDU) durchgesetzte Gleichstellungspolitik verfolgt mehrere Ziele. In den Vordergrund wird das von vielen jungen Eltern, zumal Müttern, drängend empfundene Problem der „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ gestellt. Die geplanten Veränderungen gehören aber haushalts- und gesetzestechnisch teilweise auch zum Ministerium für Arbeit und Soziales, das vom vormaligen SPD-Vorsitzenden Müntefering geführt wird. Denn der eigentliche, aber selten offen dargelegte Zweck dieser Politik ist die Erhöhung der Frauenerwerbsquote. Die Gleichstellung von Mann und Frau soll durch die Vollbeschäftigung beider verwirklicht werden.
Auch von der sogenannten Gleichbehandlungspolitik sollte man meinen, daß sie ganz allgemein der Bürgerrechtspolitik zugehört. Doch die Antidiskriminierungs-Richtlinie der Europäischen Kommission, welche das Gleichbehandlungsgesetz, um mehrere Merkmale, vor allem das der „sexuellen Orientierung“, wesentlich erweitert, nun in deutsches Recht überführen soll, stammt aus dem Brüsseler Kommissariat für Beschäftigung und Soziales, dessen Zuständigkeiten ungefähr mit denen des Müntefering-Ministeriums übereinstimmen. Das Brüsseler Kommissariat verantwortet die Definition der Gleichstellung als Vollbeschäftigung, die ideologischen Grundlagen dieser Definition und das Verfahren zur Einspeisung und Durchsetzung dieser Politik in ganz Europa. Der Erfolg wird durch die „neue gestraffte offene Koordinierungsmethode“ der EU-Politik gemessen und überwacht, die, dem betriebswirtschaftlichen Controlling nachgebildet, tief in die Politik der Mitgliedstaaten hineinreicht.
Den Namen des erwähnten Verfahrens kennt kaum eine Frau in Deutschland, obwohl es angeblich ihren ureigensten Interessen dient: „Gender Mainstreaming“. Es ist schwer, diesen Begriff ins Deutsche zu übersetzen. Man findet in den zahlreichen Publikationen darüber keinen Versuch einer solchen Übersetzung, auch nicht auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums. Es unterhält seit Oktober 2003 unter dem Dach des Zentrums für transdisziplinäre Geschlechterstudien an der Berliner Humboldt-Universität ein sogenanntes „GenderKompetenzZentrum“. Auch dieses bietet keine Übersetzung für „Gender Mainstreaming“. Die Unverständlichkeit ist also gewollt. „Politische Geschlechtsumwandlung“ wäre die treffendste Übersetzung. Aber das ist keine mehrheitsfähige Forderung.