Bald Prozess gegen einen Polen : Ein erster G-20-Fall vor Gericht
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Randalierer stehen im Schanzenviertel in Hamburg vor einer brennenden Barrikade Bild: dpa
Einen Monat nach dem G-20-Gipfel nimmt die juristische Aufarbeitung der Gewalt nun endlich Fahrt auf. 33 Verdächtige sitzen noch in Untersuchungshaft, für einen von ihnen wird es bald ernst.
Es war ein Samstag in Hamburg, der letzte Tag des G-20-Gipfels. Am Donnerstag und Freitag war es schon zu heftigen Ausschreitungen gekommen. Eine Demonstration war eskaliert, Barrikaden brannten im Schanzenviertel, marodierende Banden zogen durch die Stadt, Hunderte Polizisten wurden verletzt. Zwei Tage mit Hubschraubergedröhne und Sirenen. Am Samstagvormittag aber lag die Stadt fast gespenstisch ruhig da, und Stanislaw B., 24 Jahre alt, machte sich auf den Weg zu einer Demonstration: „G 20 not welcome – Grenzenlose Solidarität statt G 20.“ Es sollte die größte Demonstration gegen den Gipfel werden. Mehrere zehntausend Menschen würden nur wenige Stunden später friedlich durch die Stadt ziehen. Stanislaw B. aber marschierte nicht mit.

Politischer Korrespondent für Norddeutschland und Skandinavien mit Sitz in Hamburg.
Schon eine Stunde vor Beginn der Demonstration nahm die Polizei den polnischen Staatsbürger auf dem Gorch-Fock-Wall in der Neustadt fest. In seinem Rucksack fanden sie sechs Feuerwerkskörper, ein – für Deutschland nicht zugelassenes – Reizstoffsprühgerät, zwei Murmeln, die als Munition für eine Zwille dienen können, und eine Taucherbrille – das sei ein möglicher Schutzgegenstand gegen Wasserwerfer oder Reizgaseinsatz der Polizei bei der Demonstration, heißt es aus der Hamburger Staatsanwaltschaft. Stanislaw B. kam in Untersuchungshaft. Ende August dürfte nun sein Fall als erster im Zusammenhang mit den gewalttätigen Protesten gegen den G-20-Gipfel in Hamburg verhandelt werden. Das Gericht hat den Beginn der Hauptverhandlung für den 29. August anvisiert.
Nach G-20-Gipfel : In Hamburg sagt man Danke
Stanislaw B. werden Verstöße gegen das Waffen-, Sprengstoff- und Versammlungsrecht vorgeworfen. Bis zu drei Jahre Haft wären möglich. Die Staatsanwaltschaft selbst rechnet nur mit bis zu zwei Jahren, der Fall wird daher vor einem Amtsgericht verhandelt. Vorbestraft in Deutschland ist der Pole nicht. Zu Erkenntnissen der polnischen Sicherheitsbehörden über ihn wurde bislang nichts bekannt. Die Schwester des Angeklagten hatte der „Tageszeitung“ gesagt, ihr Bruder sei auf der Durchreise zu einem Wanderurlaub in Spanien gewesen.
In Hamburg nimmt einen Monat nach dem G-20-Gipfel die juristische Aufarbeitung langsam Fahrt auf. Die Zahlen muten im Vergleich zu den Gewaltexzessen beim Gipfel gering an: Gerade einmal 33 Gewalttäter sitzen noch in Untersuchungshaft, 51 Haftbefehle hatte es gegeben. Etwa zwei Drittel der Beschuldigten kamen aus dem Ausland. In gut 160 Fällen ermittelt die Staatsanwaltschaft, in 109 davon gegen namentlich bekannte Beschuldigte. Körperverletzung, Landfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Sachbeschädigung gehören zu den Vorwürfen. Das soll noch nicht alles gewesen sein. Bei der Polizei heißt es zumindest, man sei noch mittendrin in der Aufarbeitung. Noch immer wird ermittelt, noch immer wird Videomaterial ausgewertet, und noch immer gehen neue Hinweise ein. Es könnten also noch mehr Ermittlungsverfahren eröffnet werden in den nächsten Wochen und Monaten. Dabei ist vor allem die Identifizierung der Täter schwer. Die Einheitskleidung des schwarzen Blocks macht es leicht, in der Masse unterzutauchen. Die 170 Beamten in der Sonderkommission „Schwarzer Block“ dürften so noch lange beschäftigt sein.