Frankreich : Macron will das Recht auf Abtreibung in der Verfassung verankern
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Rede zu Ehren der 2020 verstorbenen Frauenrechtlerin Gisèle Halimi: Präsident Macron Bild: Reuters
Seit 1975 ist die Abtreibung in Frankreich legal. Bei einer Rede zu Ehren der Frauenrechtlerin Gisèle Halimi kündigte Präsident Macron nun an, das Recht darauf in die Verfassung aufnehmen zu wollen.
Frankreich will das Recht auf Abtreibung in der Verfassung verankern. Das hat Präsident Emmanuel Macron am Mittwoch angekündigt. Bei einer Rede zu Ehren der 2020 verstorbenen Frauenrechtlerin Gisèle Halimi sagte er, „in den nächsten Monaten“ solle ein entsprechender Gesetzentwurf ins Parlament eingebracht werden.
Die Forderung nach einem verfassungsrechtlichen Schutz für das Abtreibungsrecht geht auf die gegenteilige Entscheidung des obersten Gerichts in den Vereinigten Staaten im vergangenen Juni zurück. „Ich will die Verfassung ändern, um die Freiheit der Frauen abtreiben zu können, darin zu verankern“, sagte Macron. Nichts dürfe das Recht auf Abtreibung „umkehrbar“ oder „rückgängig“ machen, fügte er in seiner Rede im Justizpalast in Paris hinzu.
Die Rechtsanwältin Halimi hatte 1971 das „Manifest der 343 Schlampen", einer feministischen Petition zugunsten der Abtreibung mitunterzeichnet, das von Simone de Beauvoir verfasst worden war. 1975 wurde die Abtreibung in Frankreich legalisiert, ein bedeutender Schritt in dem überwiegend katholischen Land.
In Frankreich gibt es aber auch Zweifel, ob das Abtreibungsrecht in die Verfassung gehört. Die rechtsbürgerliche Mehrheit im Senat hat sich bereits dagegen ausgesprochen. „Das Recht auf Schwangerschaftsabbruch ist in Frankreich nicht bedroht", sagte der republikanische Fraktionsvorsitzende im Senat, Bruno Retailleau. „Die Verfassung ist nicht dazu da, symbolische Botschaften in die ganze Welt zu senden", sagte er. Die grüne Senatorin Mélanie Vogel sprach von einem „feministischen Fortschritt“.