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EU-Türkei-Aktionsplan : Worum es beim Abkommen mit der Türkei wirklich geht

Flüchtlinge, die von der Türkei nach Lesbos kommen, sollen zukünftig schneller in die Türkei abgeschoben werden können. Bild: AP

Eigentlich besteht mit der Türkei schon seit Jahren ein Abkommen zur Rücknahme von Flüchtlingen. Wie kommt es nun dazu, dass die EU trotzdem eine Milliarden-Summe locker machen muss, um die Kooperation der Türkei zu kaufen?

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          Die Flüchtlingskrise droht Europa auf mehrfache Weise zu verändern: Durch neue syrische und andere Minderheiten, die in Staaten wie Deutschland sesshaft werden. Durch ein Erstarken rechter und rechtsradikaler Parteien in vielen Mitgliedstaaten der EU, die von der Verunsicherung alteingesessener Bevölkerungen profitieren. Schließlich auch durch eine tiefe Verstimmung zwischen westeuropäischen Staaten wie Deutschland, Schweden oder den Niederlanden, die Flüchtlinge aufzunehmen bereit sind, und ehemals kommunistischen Ländern wie Polen, der Slowakei oder Ungarn, die dies nicht wollen.

          Michael Martens
          Korrespondent für südosteuropäische Länder mit Sitz in Wien.

          Unter diesem Druck haben Deutschland und eine inoffizielle „Gruppe der Willigen“ aus Schweden, den Benelux-Staaten, Österreich, Griechenland sowie Frankreich am Sonntag über ein eigenständiges Angebot an die Türkei zur Lösung der Flüchtlingskrise verhandelt. Die größte Aufmerksamkeit in Brüssel galt allerdings dem schon im Oktober 2014 partiell in Kraft getretenen Rücknahmeabkommen zwischen der Türkei und der EU. Es besteht, verkürzt gesagt, aus zwei Teilen. Einer sieht vor, dass die Türkei ihre eigenen Staatsbürger, die sich widerrechtlich in einem EU-Staat aufhalten und von diesem abgeschoben werden sollen, wieder zurücknimmt. Dieser Teil des Abkommens wird schon angewendet und funktionierte schon vorher ohne große Schwierigkeiten.

          Flüchtlingskrise : EU verzichtet für Flüchtlingshilfe der Türkei auf Visa

          Der zweite Teil des Abkommens betrifft Staatsbürger von Drittstaaten – etwa aus Pakistan, Iran oder Bangladesch –, die sich illegal in einem EU-Staat aufhalten und nachweislich über die Türkei nach Europa eingereist sind. Auch sie sollen in die Türkei abgeschoben werden können. Allerdings wurde 2014 vereinbart, dass dieser Teil des europäisch-türkischen Rücknahmeabkommens erst nach einer Übergangszeit von drei Jahren in Kraft treten soll, also im Oktober 2017. Durch Verhandlungen wird nun versucht, die Türkei mit finanziellen und politischen Zugeständnissen dazu zu bringen, die Anwendung des Abkommens auf Drittstaatler um mehr als ein Jahr vorzuziehen, auf den Sommer 2016. Die Türkei scheint auch durchaus geneigt, darauf einzugehen – denn es kostet sie nichts. Allerdings wird es an der Zahl der nach Europa strömenden Migranten auch wenig ändern.

          Die weitaus meisten südasiatischen, afrikanischen oder nahöstlichen Migranten, deren Asylanträge rechtskräftig abgelehnt wurden und die es abzuschieben gilt, halten sich nämlich in Deutschland und anderen nordwesteuropäischen Staaten auf. Sie kamen über die Balkanroute. Das letzte nicht der EU angehörende Land, in dem sie sich vor ihrer Wiedereinreise auf das Territorium eines EU-Staates aufhielten, war nicht die Türkei, sondern Serbien. Deswegen fühlt sich die Türkei für die Rücknahme von nicht-türkischen Migranten etwa aus Deutschland, Österreich oder Schweden nicht zuständig. Die einzigen EU-Staaten, in die Migranten direkt von der Türkei aus illegal einreisen, sind Griechenland und Bulgarien. Entscheidend ist daher nicht das Rücknahmeabkommen zwischen der EU und der Türkei. Entscheidend könnten aber die beiden bilateralen Abkommen der Türkei mit Bulgarien sowie Griechenland werden. Hauptsächlich geht es natürlich um das griechisch-türkische Rücknahmeabkommen, denn über Lesbos, Kos und einige andere ostägäische Inseln Griechenlands in Sichtweite der Türkei gelangen die weitaus meisten Migranten und Flüchtlinge in die EU.

          Die Türkei fühlt sich nicht mehr zuständig

          Das griechisch-türkische Rücknahmeabkommen wurde schon 2001 unterzeichnet und trat im April 2002 in Kraft. Bewirkt hat es bisher wenig, wie die Zahlen zeigen. Im vergangenen Jahr stellten die griechischen Behörden knapp 9700 Anträge auf Rückführungen von illegalen Migranten an die Türkei, doch die lehnte mehr als 90 Prozent davon ab. Nur in 470 Fällen erklärten die türkischen Behörden sich bereit, Personen zurückzunehmen. Vollzogen wurde die Abschiebung allerdings nur in sechs Fällen. Für 2015 liegen bisher Zahlen bis einschließlich September vor. Sie zeigen, dass sich in diesem Jahr zumindest auf dem Papier einiges geändert hat. Laut Angaben des griechischen Innenministeriums wurden in den ersten neun Monaten 2015 von Athen 8727 Anträge auf Abschiebung illegaler Migranten in die Türkei gestellt, von denen die türkischen Behörden immerhin 2395 Fälle anerkannte, eine so große Zahl wie noch nie. Tatsächlich vollzogen wurden aber nur acht Abschiebungen. Die anderen 2387 abgelehnten Asylbewerber befanden sich nämlich längst nicht mehr in Reichweite der griechischen Behörden, als ihre Abschiebung anstand. Sie waren nordwärts gezogen.

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