
Grenzkontrollen : Das Gebot der Stunde
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In der Nähe von Lindau, auf einer Straße zwischen Deutschland und Österreich, kontrolliert dieser Polizeibeamte einen Autofahrer. Das Foto stammt vom November 2014. Bild: Reuters
Grenzkontrollen sind kein Rückfall in die Zeiten der Kleinstaaterei, sondern notwendig. Deutschland handelt zu seinem eigenen Schutz und im Rahmen des europäischen Rechts – das lässt sich von anderen Staaten nicht sagen.
Wann hat es das zuletzt gegeben: Grenzkontrollen, der Zugverkehr vorübergehend eingestellt. Doch was wie ein Rückfall in die Zeiten der Kleinstaaterei erscheint, ist das Gebot der Stunde. Deutschland handelt dabei zu seinem eigenen Schutz und im Rahmen des europäischen Rechts – das lässt sich von anderen Staaten nicht sagen. Freilich wird durch die Maßnahme die Massenflucht nicht aufgehalten; es herrscht weiterhin eine Art Ausnahmezustand. Man müht sich mit den Auswirkungen ab, was schwer genug ist. Geht es um die Bekämpfung der Fluchtursachen, heißt es aber sofort, die Lage sei komplex. Was ja auch stimmt. Es ist auch einfacher (vermittelbar), hierzulande humanitär zu helfen, als etwa in Syrien einzugreifen. Nur das Argument, eine Intervention mache alles nur noch schlimmer, zieht irgendwann nicht mehr.
Jedenfalls muss es das Ziel sein, wenn schon die zur Flucht führenden schrecklichen Zustände nicht schnell beseitigt werden können, sich der Flüchtlinge möglichst frühzeitig anzunehmen. Heimatnah muss Schutz gewährt und Hilfe geleistet – und notfalls robust durchgesetzt werden. Wer Menschen mit Gewalt vertreibt und verschleppt, gegen den darf auch Gewalt eingesetzt werden – nicht aber gegen seine schutzsuchenden Opfer.
Bisher ist die Bundeswehr nur in Rufbereitschaft. Aber als eine Art bewaffnetes technisches Hilfswerk. Soldaten teilen sich Kasernen mit Flüchtlingen, sagen Reservistenmeisterschaften ab, stellen Busse und Sanitäter zur Verfügung. Hoffentlich bleibt es dabei. Oder muss die Bundeswehr bald zum Schutz von Unterkünften eingesetzt werden? Oder soll sie Demonstrationen von Rechts- und Linksextremisten ermöglichen oder verhindern, falls die Polizei zu schwach ist?
Eigentlich dürfen die Streitkräfte im Innern zur Amtshilfe nur unter strengen Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung oder zur Hilfe in einem schweren Unglücksfall oder bei einer Naturkatastrophe eingesetzt werden. Oder ist jetzt alles egal? Not kennt schließlich kein Gebot. Deshalb freut sich auch mancher Finanzpolitiker schon, dass er unter Berufung auf die Flüchtlingskrise die Schuldenbremse einstweilen vergessen darf. Auch hier gilt als anerkannte Ausnahme übrigens die Naturkatastrophe. Aber das Flüchtlingsdrama ist keine Naturkatastrophe. Hoffentlich führt das neue nationale Grenzregime zu einer neuen europäischen Einigung.