Flüchtlingspolitik :
„Bund bleibt verantwortlich für Einreisekontrolle“

Lesezeit: 3 Min.
Udo Di Fabio, Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D.
Die Bundesregierung tut nicht genug, um die eigenen Grenzen zu sichern. Das schreibt der ehemalige Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio. FAZ.NET zitiert seine wesentlichen Argumente.

Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio kommt in einem Auftragsgutachten für die Bayerische Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass eine „Rechtspflicht des Bundes“, „namentlich der Bundesregierung“ besteht, „darauf hinzuwirken, eine funktionsfähige, vertragsgemäße europäische Grenzsicherung (wieder)herzustellen und ein System kontrollierter Einwanderung mit gerechter Lastenverteilung zu erreichen.“ Zudem müsse „ darauf gedrängt werden (auch mit Hilfe europäischer Solidaritätsmaßnahmen) eine den humanitär vorgeschriebenen Standards entsprechende Unterbringung und Verfahrensbehandlung in allen Mitgliedstaaten sicherzustellen, damit Gründe für das Selbsteintrittsrecht und gegen die Rücküberstellung in den zuständigen Mitgliedstaat entfallen.“

Ohne Abo weiterlesen
Dies ist kein Abo. Ihre Registrierung ist komplett kostenlos, ohne versteckte Kosten.
Oder 3 Monate für 1 € pro Monat Zugang zu allen FAZ+ Beiträgen erhalten und immer aktuell informiert bleiben.