Flüchtlingspolitik : „Bund bleibt verantwortlich für Einreisekontrolle“
Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio kommt in einem Auftragsgutachten für die Bayerische Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass eine „Rechtspflicht des Bundes“, „namentlich der Bundesregierung“ besteht, „darauf hinzuwirken, eine funktionsfähige, vertragsgemäße europäische Grenzsicherung (wieder)herzustellen und ein System kontrollierter Einwanderung mit gerechter Lastenverteilung zu erreichen.“ Zudem müsse „ darauf gedrängt werden (auch mit Hilfe europäischer Solidaritätsmaßnahmen) eine den humanitär vorgeschriebenen Standards entsprechende Unterbringung und Verfahrensbehandlung in allen Mitgliedstaaten sicherzustellen, damit Gründe für das Selbsteintrittsrecht und gegen die Rücküberstellung in den zuständigen Mitgliedstaat entfallen.“

