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Flüchtlingskrise : Wartezone in ein besseres Leben

Bild: dpa

Die Union will den Flüchtlingsstrom nach Deutschland gegen den Widerstand der SPD mit „Transitzonen“ begrenzen. Dabei bezieht sie sich immer wieder auf das beschleunigte Asylverfahren an den Flughäfen. Aber kann das ein Vorbild sein? 

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          Noch immer strömen jeden Tag Tausende Flüchtlinge nach Deutschland - und die Politik versucht verzweifelt den Zustrom nachhaltig zu begrenzen. Die Union will dafür Transitzonen an den Grenzen schaffen - exterritoriale Bereiche, in denen Flüchtlinge schon vor der Einreise nach Deutschland festgehalten und ihre Asylanträge im Schnellverfahren geprüft werden. Wird ein Antrag abgelehnt, wird die Einreise verweigert und der Flüchtling direkt wieder in seine Heimat zurückgeschickt.

          Oliver Georgi
          Redakteur in der Politik der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
          Leonie Feuerbach
          Redakteurin in der Politik.

          Die SPD lehnt Transitzonen als „Haftzonen“ und „Massengefängnisse“ ab - dabei gibt es noch gar keine konkreten Pläne, wie solche Bereiche faktisch aussehen könnten. Als Beispiel werden aber immer wieder die beschleunigten Asylverfahren an den großen deutschen Flughäfen genannt. Auch das Positionspapier zu Transitzonen, das die Spitzen von CDU und CSU am Wochenende vereinbarten, lehnt sich explizit an dieses „Flughafenverfahren“ an. Doch ist dies wirklich mit der Situation an der deutschen Grenze vergleichbar - und kann es als Vorbild dienen?

          Asylverfahren im Schnelldurchgang

          Das „Flughafenverfahren“, eine Einschränkung des Grundrechts auf Asyl, wurde zum 1. Juli 1993 unter der Regierung Kohl als Teil des „Asylkompromisses“ eingeführt. Seither wird es an den großen Flughäfen Frankfurt, München, Hamburg, Düsseldorf und Berlin-Schönefeld praktiziert. In diesen Flughäfen gibt es eine Unterkunft im Transitbereich, in die Asylsuchende ohne gültigen Pass oder aus einem sicheren Herkunftsland gebracht werden. Die Asylsuchenden müssen unmittelbar nach ihrer Ankunft einen begründeten Asylantrag stellen und dürfen die Unterkunft nicht verlassen, bis über den Antrag entschieden wurde. Im Volksmund werden die Unterkünfte deshalb mitunter „Flughafengefängnisse“ genannt. Das Bundesverfassungsgericht lehnte 1996 aber eine Klage gegen das Verfahren ab und entschied, der Aufenthalt im Flughafenbereich sei nicht als Freiheitsentzug zu werten. Die Begründung: Die Asylsuchenden könnten ihren Antrag jederzeit zurückziehen und in ihr Herkunftsland zurückkehren. Auch der Bundesrat lehnte 2012 mehrheitlich eine Initiative von Brandenburg und Rheinland-Pfalz auf Abschaffung des Verfahrens ab.

          In der Unterkunft im Transitbereich des Flughafens wird jeder Asylsuchende vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) angehört. Lehnt das Amt den Asylantrag binnen zwei Tagen als offensichtlich unbegründet ab, wird die Einreise verweigert. In diesem Fall hat der Asylsuchende das Recht auf eine anwaltliche Beratung und kann innerhalb von drei Tagen einen Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht auf vorläufigen Rechtsschutz stellen. Das Gericht hat dann zwei Wochen Zeit, den Asylantrag abermals zu prüfen. Wird er auch danach abgelehnt, muss der Asylbewerber das Land umgehend verlassen. Stimmt das Gericht dem Asylgesuch hingegen zu oder kommt es innerhalb von zwei Wochen nicht zu einer Entscheidung, darf der Asylsuchende einreisen und wird an eine Erstaufnahmeeinrichtung weitergeleitet.

          Hungrig: Flüchtlinge werden am Montag am Passauer Bahnhof mit Tee und Essen versorgt
          Hungrig: Flüchtlinge werden am Montag am Passauer Bahnhof mit Tee und Essen versorgt : Bild: dpa

          Rein prozessual könnte das „Flughafenverfahren“ also als Beispiel für Transitzonen an der deutschen Grenze dienen - die Dimensionen an den Flughäfen sind mit der Lage an der deutschen Grenze hingegen kaum vergleichbar. Selbst am größten deutschen Flughafen in Frankfurt stehen in der Unterkunft im Transitbereich nach Auskunft des Regierungspräsidiums in Gießen lediglich 100 Plätze zur Verfügung, davon waren am Montagmittag nur rund 35 belegt. An der deutsch-österreichischen Grenze müssten dagegen Zehntausende über Tage oder gar Wochen festgehalten und ihre Asylanträge rechtsstaatlich abgewickelt werden - dass das umsetzbar ist, halten viele für ausgeschlossen. „In solchen Zonen gäbe es keinerlei Rechtsschutz, nicht genügend Anwälte, keine geordneten rechtsstaatlichen Strukturen“, kritisiert Günter Burkhardt von „Pro Asyl“ gegenüber FAZ.NET. Und nicht nur er bezweifelt, dass man mit Transitbereichen wirklich geordnetere Verhältnisse schaffen würde. Ralf Stegner, stellvertretender SPD-Vorsitzender, sagte dazu am Montag im Deutschlandfunk: „Wer würde denn in eine solche Transitzone kommen, wenn er die Möglichkeit hätte, anderswo über die grüne Grenze zu gehen?“

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