
Flüchtlinge und Abschiebung : Nichts als Worthülsen
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Sollen syrische Flüchtlinge jetzt doch in andere EU-Länder zurückgeführt werden? Was kann man eigentlich noch glauben? Die Leistungsfähigkeit Deutschlands wird arg getestet.
Wer’s glaubt, wird selig – ist man versucht zu sagen. Deutschland will syrische Asylbewerber nach dem Dublin-Verfahren in die EU-Länder zurückschicken, über die sie in die Europäische Union eingereist sind. So sollte es eigentlich auch sein – und so teilte es das Bundesinnenministerium zunächst mit. Aber was heißt das schon? Die Einschränkung folgte auf dem Fuße. Und in der Praxis hat dieses Verfahren bisher kaum geklappt. Der rechtliche Rahmen erwies sich als Hülse.
Die Rückführung ist auch in Fällen gescheitert oder versäumt worden, in denen sich andere EU-Staaten dazu bereit erklärt hatten. Dabei ist das unabdingbar, um die Flüchtlingskrise einigermaßen in den Griff zu bekommen – wenn schon die Bundesregierung die Idee einer wirksamen Kontrolle und Zurückweisung von Migranten an der Grenze aufgegeben hat. Dabei wäre genau das ihre erste Pflicht.
Die Folgeprobleme sind nämlich erheblich. Auch der Schutz von Ehe und Familie kennt ja theoretisch „keine Obergrenze“, um einen jener fatalen Signal-Begriffe Merkels zu benutzen. Obergrenze bleibt die Leistungsfähigkeit dieses Landes. Und die wird zurzeit arg getestet.