Flüchtlingskrise : CSU-Innenminister will Flüchtlinge in Krisenstaaten abschieben
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Flüchtlinge im vergangenen September vor dem Landesamt für Gesundheit und Soziales in Berlin Bild: Matthias Luedecke
Wohin mit Asylbewerbern, die nicht in Deutschland bleiben dürfen? Der bayerische Innenminister findet: Auch eine Abschiebung in Länder wie Afghanistan dürfe kein Tabu mehr sein.
Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) will abgelehnte Asylbewerber auch in Krisenstaaten abschieben lassen. „Abschiebungen müssen auch in Krisengebiete möglich sein, etwa in den Norden Afghanistans, wo wir uns seit Jahren mit der Bundeswehr für Frieden und Freiheit engagieren“, sagte Hermann am Freitag der „Bild“. Gleichzeitig will der CSU-Politiker die Grenzkontrollen ausweiten und fordert „konsequent wirksame und nicht nur punktuelle Personenkontrollen an unseren Grenzen.“
Da rund 80 Prozent der von der Bundespolizei aufgegriffenen Flüchtlinge keinen Pass hätten, fordert Herrmann zudem Transit-Zentren an der Grenze. „Jemand, dessen Identität nicht hinreichend geklärt ist, darf nicht in Deutschland herumvagabundieren. Wer ohne Papiere einreist oder seine Identität nicht belegen kann, muss an den deutschen Grenzen zunächst festgehalten und gegebenenfalls zurückgewiesen werden.“
Herrmann: Obergrenze rechtlich zulässig
Auch eine Obergrenze für Asylsuchende sei mit EU-Recht durchaus vereinbar, sagte der CSU-Politiker und forderte, „die Aufnahme von maximal 200.000 Flüchtlingen pro Jahr“ gesetzlich festzulegen. Auch den Einsatz der Bundeswehr in Deutschland will Herrmann ermöglichen. „Um die Bürger bestmöglich vor Terrorangriffen zu schützen, darf auch der Einsatz der Bundeswehr im Inneren kein Tabu sein“, sagte er.
Am Wochenende hatte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) bereits angekündigt, Flüchtlinge wieder nach Griechenland zurückschicken und damit harsche Reaktionen in Athen ausgelöst. Der „Welt am Sonntag“ sagte er, man habe in Europa viel unternommen, um die Situation in Griechenland zu verbessern. „Das muss dann auch Folgen haben und dazu führen, dass entsprechend der Dublin-Verordnung Flüchtlinge auch wieder nach Griechenland zurückgeschickt werden können.“ Nach der Dublin-Verordnung muss jeder Flüchtling seinen Asylantrag in dem EU-Land stellen, das er zuerst betreten hat. Wird er in einem anderen EU-Staat aufgegriffen, kann er in das Einreise-Land zurückgeschickt werden.
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Jäger: Flüchtlinge nicht nach Griechenland zurückschicken
Der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger (SPD) äußerte sich am Freitag skeptisch zu diesen Plänen. „Griechenland ist gar nicht in der Lage, Asylverfahren in so großer Zahl durchzuführen und die Geflüchteten menschenwürdig unterzubringen“, sagte Jäger der Tageszeitung „Die Welt“.
Das Dublin-System in der EU sieht vor, dass ein Flüchtling dort ein Asylverfahren durchläuft, wo er zuerst europäischen Boden betritt. Er soll deshalb aus anderen EU-Ländern, in die er zwischenzeitlich weitergereist ist, in jenes erste Ankunftsland zurückgebracht werden. Seit 2011 schiebt Deutschland aber keine Flüchtlinge mehr nach Griechenland ab. Zuvor hatten europäische Gerichte mit Blick auf die Zustände im griechischen Asylsystem geurteilt, dass kein Asylbewerber in einen Staat überstellt werden darf, in dem ihm unmenschliche Behandlung droht.