Integration : Ein eigenes Schulfach für Flüchtlinge?
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In Hessen erlernen Flüchtlinge in „Intensivklassen“ die deutsche Sprache. Bild: dpa
Der Bildungsausschuss der CDU fordert an Schulen ein Fach „Deutsch als Zweitsprache“ für Flüchtlinge. Doch neben solchen Angeboten müsste den Neuankömmlingen auch der Wille zur Integration abverlangt werden.
Der für Bildung zuständige Bundesfachausschuss der CDU hat die Einführung eines Schulfachs „Deutsch als Zweitsprache“ in Bundesländern mit einem hohen Flüchtlingszuzug gefordert. Dafür sollten an den Grundschulen und im Sekundarbereich I zusätzliche Lehrer eingestellt werden. Universitär ausgebildete Lehrern für Deutsch als Zweitsprache (DaZ) sollten die Länder einen Zugang zu den Schulen öffnen und ein berufsbegleitendes Referendariat anbieten, so dass sie vollwertige Lehrkräfte werden könnten. Auch Erzieher müssten auf geeignete Weise fortgebildet werden, heißt es in einem Forderungskatalog des Ausschusses. Neben dem Spracherwerb hält die Union es für nötig, schon in den Übergangsklassen Werte und Normen sowie Grundkenntnisse der parlamentarischen Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Gleichberechtigung von Mann und Frau zu vermitteln.
Die Länder werden aufgefordert, den Beginn der Schulpflicht einheitlich zu regeln. Während die Schulpflicht für Kinder und Jugendliche in Thüringen spätestens nach drei Monaten gilt, setzt sie in Baden-Württemberg erst nach sechs Monaten ein. Wie das baden-württembergische Kultusministerium mitteilte, hätten Eltern aber das Recht, ihre Kinder auch früher in die Schule zu schicken. Es gebe einen Unterschied zwischen Schulpflicht und Schulrecht. In dem CDU-Papier heißt es, die Sechs-Monats-Regelung „widerspricht den Vorgaben der EU-Aufnahmerichtlinie, wonach der Zugang zum Bildungssystem spätestens drei Monate nach der Antragstellung gewährleistet werden muss“. Keinesfalls dürften die Flüchtlinge, „wie einst die Gastarbeiter“, sich selbst überlassen werden.
Es müsse von den Flüchtlingen erwartet werden, dass sie eigene Anstrengungen zur Integration unternähmen und fest vorhätten, sich an den Maßstäben des Grundgesetzes zu orientieren. Es müsse dabei deutlich werden, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind, Frauen selbst entscheiden, wen sie heiraten, dass anderen Respekt entgegenzubringen ist und Antisemitismus sowie Gewalt in der Familie und Erziehung nicht geduldet werden. Falls Unterlagen über die Qualifikationen einreisender Flüchtlinge fehlten, müsse es eine möglichst bundeseinheitliche „Erstanalyse“ ihrer Fähigkeiten und Voraussetzungen geben. Für umfangreiche Testverfahren, die in Deutschland Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums sind, sollte das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Gebühren übernehmen.