Flüchtlingskrise : Ist die Bundespolizei nur ein Begrüßungskomitee?
- -Aktualisiert am
Ein Bundespolizist in einem Flüchtlingsquartier in Passau Bild: dpa
Eigentlich sollen an deutschen Grenzen keine Flüchtlinge abgewiesen werden. Doch die Bundespolizei hat Szenarien vorbereitet, wie man Asylbewerber trotzdem schon frühzeitig zurückweisen könnte.
Es war am 19. November, einem milden Donnerstag, am Nachmittag, der Blick auf die Alpen war herrlich. Ein Sudanese war von der Bundespolizei an der deutsch-österreichischen Grenze bei Kiefersfelden kontrolliert worden. Er hatte keinen Pass bei sich, wohl aber ein Dokument, das seinen langen Aufenthalt in Italien belegte. Er kam also nicht aus einem Kriegs- oder Krisengebiet. Der Mann äußerte nicht den Wunsch, Asyl in Deutschland zu bekommen. Er wollte einfach nur nach Berlin reisen. Da ihm dafür die passenden Papiere fehlten, teilte die Bundespolizei ihm mit, dass man ihn nach Österreich zurückbringen werde.
Unterhalb der Wir-schaffen-das-Ebene gibt es immer wieder Diskussionen darüber, warum die Bundespolizei an der deutschen Grenze keine Flüchtlinge zurückweist. Sie finden mal im Berliner Regierungsviertel, mal auf Parteitagen statt. Vergessen wird dabei gelegentlich, dass diese Darstellung nicht ganz zutreffend ist. Das Beispiel des Sudanesen ist nämlich kein Einzelfall. An der Grenze zu Österreich werden täglich Migranten zurückgeschickt. Das sind diejenigen, die gar nicht erst um Asyl nachsuchen, sondern sagen, sie wollten in Deutschland leben und arbeiten. Diese Ehrlichkeit führt sie geradewegs zurück nach Österreich. Seit Wiedereinführung der Grenzkontrollen Mitte September soll es etwa 2000 solcher Fälle gegeben haben. Die Betroffenen werden von den österreichischen Behörden zur slowenischen Grenze gebracht. Da Slowenien sie in der Regel nicht aufnimmt, ziehen viele der Migranten wieder Richtung Deutschland. Beim nächsten Versuch, in das Land ihrer Träume zu kommen, äußern sie dann den Wunsch nach Asyl.
Grenzkontrolle ja, Zurückweisung nein
Die Mechanismen zur Zurückweisung sind also vorhanden. Allerdings gibt es technische Grenzen, Obergrenzen, wenn man so will. Aus Kapazitätsgründen können nur gut zehn Prozent der Ankommenden gründlich überprüft werden, ein Gespräch eingeschlossen. Bei den anderen findet bloß eine sogenannte Fast-ID, eine schnelle Überprüfung, statt. Die Fingerabdrücke werden genommen, damit festgestellt werden kann, ob polizeilich etwas gegen sie vorliegt. Wenn nicht, dann dürfen sie ins Land.
Die meisten Flüchtlinge sparen sich jedoch den beschriebenen Umweg und sagen gleich, dass sie Asyl in Deutschland haben wollen. Damit nutzen sie eine politische Entscheidung, die am 13. September getroffen wurde. Damals, es war ein Sonntag, teilte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) der Öffentlichkeit auf einer Pressekonferenz mit, dass die Bundespolizei künftig wieder Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze durchführen würde. Nicht öffentlich war dagegen sein Gespräch mit dem Präsidenten der Bundespolizei, Dieter Romann. Der Inhalt: Man werde kontrollieren, nicht jedoch zurückweisen, wenn jemand einen Asylwunsch äußere. Das entspricht dem Wunsch von Bundeskanzlerin Angela Merkel, wie auf dem gerade zu Ende gegangenen Parteitag der CDU noch einmal deutlich wurde. Der Innenminister kennt diesen Wunsch schon lange.
Einen schriftlichen Vorgang dazu oder eine genaue Begründung für die Entscheidung durch de Maizière gibt es nicht. Der Minister bezog sich auf den Paragraphen 18 des Asylverfahrensgesetzes. Der sieht zwar grundsätzlich die Zurückweisung von Asylsuchenden an der Grenze vor, sofern sie aus einem sicheren Drittstaat kommen. Österreich ist – wie alle anderen Nachbarn Deutschlands auch – ein solcher. In seinem Absatz 4 ist allerdings geregelt, unter welchen Umständen von einer Zurückweisung abgesehen werden kann: aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder „zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland“.
Hätte die Anweisung de Maizières nicht eine Woche früher kommen müssen? Schließlich hatte Angela Merkel am 4. September mit dem österreichischen Bundeskanzler Werner Faymann vereinbart, eine große Zahl von Flüchtlingen von Ungarn über Österreich nach Deutschland kommen zu lassen. Anschließend berief sie sich auf eine „akute Notsituation“. Tatsächlich waren die Flüchtlinge auf dem Budapester Bahnhof in eine Lage geraten, die schnelles Handeln zwingend erscheinen ließ. Doch waren zu diesem Zeitpunkt die Grenzkontrollen ja noch nicht wieder eingeführt worden, die durch das Schengen-Abkommen abgeschafft wurden. Erst als das eine Woche später geschah und Bundespolizisten in großer Zahl an die Grenze entsandt wurden, brauchten diese dringend eine Rechtsgrundlage für ihr Handeln. Die bekamen sie durch die Anweisung des Bundesinnenministers.
Und, war’s das? Ist die Bundespolizei für all diejenigen Flüchtlinge, die sofort „Asyl“ rufen und daher nicht mehr zurückgewiesen werden, nur noch ein uniformiertes Begrüßungskomitee? Es lässt sich leicht vorstellen, dass dem selbstbewussten Präsidenten Romann dieser Gedanke fremd ist. Schon zwei Monate nach der Wiedereinführung der Grenzkontrollen äußerte er sich öffentlich zu deren Erfolgen. Mehr als 824.000 Personen habe man überprüft, allein in Bayern seien 350.000 Migranten „festgestellt“ worden. Mehr als 400 Schleuser gingen den Bundespolizisten ins Netz, 22 Mal entdeckten sie Verstöße gegen das Waffengesetz, 26 Mal solche gegen das Betäubungsmittelgesetz. Romanns zusammenfassende Botschaft war unmissverständlich: „Die bisherigen Ergebnisse der Grenzkontrollen belegen die gesamtstaatliche Ordnungsfunktion der Bundespolizei.“ Ohne dass er es aussprach, war klar, dass der Präsident seinen Mitarbeitern auch ein weiter reichendes Vorgehen gegenüber Flüchtlingen zutraut.
Insofern war es nicht völlig überraschend, als dieser Tage die Zeitung „Die Welt“ berichtete, Romann habe Abgeordneten von Union und SPD mitgeteilt, wie eine Grenzsicherung, mit deren Hilfe Flüchtlinge zurückgewiesen würden, aussehen könne. Wie zu erwarten war, äußerten sich weder die Bundespolizei noch das Innenministerium zu dem Bericht. Dennoch lassen sich grobe Züge der Planungen erkennen. So würden etwa 60 größere Grenzübergänge geschlossen, ebenfalls Brücken. Dort würde kontrolliert und gegebenenfalls zurückgewiesen. Tiefer im Landesinneren wären Polizisten damit beschäftigt, Personen aufzugreifen, die an den Kontrollen vorbei über die sogenannte grüne Grenze ins Land gekommen sind. Schließlich könnten sogar aus Aufnahmezentren in Bayern Menschen zurück an die Grenze gebracht werden. Durchhalten ließe sich das Ganze aber wohl nur für ein paar Tage in dieser Intensität. Vor allem der in dem Bericht erwähnte Einsatz von Wasserwerfern wird zu den Szenarien gehören, die Kanzlerin Merkel so gar nicht gefielen.
Das neue Angebot für den klugen Überblick: Die wichtigsten Nachrichten und Kommentare der letzten 24 Stunden – aus der Redaktion der F.A.Z. – bereits über 100.000 mal heruntergeladen.
Mehr erfahrenThomas de Maizière dürfte über die Veröffentlichung der Pläne wenig begeistert gewesen sein. Dass man über die Option einer Zurückweisung an der Grenze bereits seit September spreche, hatte er allerdings schon selbst erwähnt. Freilich mit dem Zusatz, dass man nicht darüber reden dürfe, wenn man so etwas mache. Sein Ministerium ließ er mitteilen, dass die „zuständigen Behörden“ vorbereitet seien „auf alle denkbaren Herausforderungen im Zusammenhang mit der Sicherung der deutschen Binnengrenze“. Änderungen der derzeitigen Grenzkontrollpraxis seien jedoch nicht geplant. Entsprechende Entscheidungen würde der Innenminister treffen, nicht die Bundespolizei.
Doch nicht nur Romanns Truppe denkt neben dem Alltagsgeschehen über Was-wäre-wenn-Szenarien nach. Schon einen Monat nach der Wiedereinführung der Grenzkontrollen entstand im Bundesinnenministerium ein sogenanntes Non-Paper, also eine fachliche Lagebeurteilung, die aber keinen Beschluss darstellt, mit dem Titel „Möglichkeit einer Zurückweisung von Schutzsuchenden an deutschen Grenzen“. Auf dreieinhalb Seiten wird dargelegt, dass nicht nur das deutsche Asylverfahrensrecht die Zurückweisung eines Flüchtlings an der Grenze ermögliche. Mit dem Hinweis auf den „Schutz der öffentlichen Sicherheit“ in Deutschland würde auch die Dublin-III-Regelung der Europäischen Union einer solchen Zurückweisung nicht im Wege stehen, so das Urteil der Fachleute im Innenministerium.
Flüchtlingskrise : Merkel will EU-Grenzschutzpläne schnellstens umsetzen
„Erkennbare Ausnahmevorschrift“
Der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach weist darauf hin, dass der Absatz 4 des Paragraphen 18 im Asylverfahrensrecht „erkennbar“ eine „Ausnahmevorschrift“ sei. Bei der Aufnahme der Flüchtlinge aus Ungarn, „die auf dem Budapester Bahnhof eingepfercht waren“, habe man sie zweifellos anwenden können. „Die Norm wurde aber ganz gewiss nicht geschaffen, um durch eine bloße Anordnung des Innenministers das Recht auf Zurückweisung beim Versuch einer illegalen Einreise auf unbestimmte Zeit suspendieren zu können.“ Kanzlerin Merkel selbst hatte mehrfach und ausdrücklich von einer „Ausnahme“ gesprochen. Doch wie das mit Ausnahmen so ist: Die können sich als langlebig erweisen. Bereits einen Tag nach der Aufnahme von Flüchtlingen aus Ungarn am 4. September hatte es in Berliner Regierungskreisen zwar geheißen, man habe auf Grund einer Notlage gehandelt. Andererseits aber würden die Dublin-Kriterien beibehalten „bis zum Beschluss eines besseren Systems“. Ob und in wie vielen Jahren das Dublin-III-Verfahren geändert wird, steht vermutlich noch nicht einmal in den Sternen.