Kinder nein, Frauen ja : AfD-Vize von Storch schränkt Forderung nach Schießbefehl ein
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An der Grenze: AfD-Vizechefin Beatrix von Storch will weiterhin erlauben, gegen Flüchtlinge Schusswaffen einzusetzen. Bild: dpa
Die stellvertretende AfD-Chefin Beatrix von Storch macht einen Rückzieher - aber nur ein bisschen: Schusswaffen dürften nicht gegen Flüchtlingskinder eingesetzt werden. Gegen Frauen aber sehr wohl.
Die stellvertretende AfD-Chefin Beatrix von Storch hat ihre Äußerung zu einem möglichen Schusswaffengebrauch gegen Frauen und Kinder an der Grenze eingeschränkt. Nachdem sie zunächst auf ihrer Facebook-Seite die Frage, ob man Frauen mit Kindern notfalls mit Waffengewalt am Grenzübertritt stoppen sollte, bejaht hatte, ruderte sie am Sonntagabend ein Stück zurück. Von Storch, die auch Vorsitzende der Alternative für Deutschland in Berlin ist, erklärte, ihr „Ja“ habe sich nur auf die Frauen bezogen, nicht aber auf die Kinder.
Die Juristin sagte: „Gegen Kinder ist der Schusswaffeneinsatz richtigerweise nicht zulässig. Frauen sind anders als Kinder verständig“, deshalb könne der Gebrauch von Waffen gegen sie „innerhalb der gesetzlich engen Grenzen“ zulässig sein. Eine Voraussetzung sei beispielsweise, dass zuvor ein Warnschuss abgegeben wurde.
Vor von Storch hatten auch der AfD-Landesvorsitzende in Nordrhein-Westfalen, Marcus Pretzell, und seine Lebensgefährtin, die AfD-Bundesvorsitzende Frauke Petry, erklärt, der Einsatz von Schusswaffen zur Verhinderung der illegalen Einreise dürfe als Ultima ratio nicht ausgeschlossen werden. Im AfD-Bundesvorstand ist diese Forderung umstritten.
Petry hatte dem „Mannheimer Morgen“ gesagt, Polizisten müssten illegale Grenzübertritte verhindern, „notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz“. Kein Polizist wolle auf einen Flüchtling schießen. „Ich will das auch nicht. Aber zur Ultima Ratio gehört der Einsatz von Waffengewalt.“ Entscheidend sei, dass es nicht so weit komme und über Abkommen mit Österreich und Kontrollen an EU-Außengrenzen der Flüchtlingsandrang gebremst werde.
Forderung für Schießbefehl : SPD will AfD vom Verfassungsschutz beobachten lassen
Gabriel: AfD durch Verfassungsschutz beobachten lassen
Gegen die Aussage der AfD-Vizechefin wandte sich SPD-Chef Sigmar Gabriel und drang darauf, die AfD durch den Verfassungsschutz beobachten zu lassen. „Bei der AfD gibt es massive Zweifel, dass sie auf der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Republik steht“, sagte Gabriel der „Bild am Sonntag“. „Für mich gehört die AfD in den Verfassungsschutzbericht und nicht ins Fernsehen.“
CDU-Generalsekretär Peter Tauber sagte: „Den Schießbefehl an deutschen Grenzen haben wir zum Glück vor über 25 Jahren überwunden.“ Mit solchen Entgleisungen entlarve sich die AfD selbst: „als Ansammlung frustrierter Ewiggestriger, denen Demokratie, Rechtsstaat und Werte wie Nächstenliebe und Barmherzigkeit nichts bedeuten“.