EU-Gipfel : Das Ende der Nabelschau?
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Der neue Vertrag wurde von staatsähnlichen Symbolen befreit Bild: ddp
Auf dem EU-Gipfel in Lissabon wollen die Staats- und Regierungschefs die Verfassungskrise beenden und den „Vertrag von Lissabon“ endgültig verabschieden. Kanzlerin Merkel sieht die Verhandlungen schon „wenige Millimeter vor dem Ziel“.
Die Europäische Union hat sich am Donnerstagabend in Lissabon daran gemacht, ihre seit mehr als zwei Jahren währende Verfassungskrise zu überwinden. Die Staats- und Regierungschefs der 27 Mitgliedstaaten wollten einen neuen Vertragstext der Union verabschieden, der den in Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden gescheiterten Verfassungsvertrag ersetzen soll.

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Kurz vor Beginn des Gipfeltreffens waren noch mehrere Einzelregelungen strittig, unter anderem ein polnischer Vorschlag zur Verzögerung von Mehrheitsbeschlüssen. Auch über die künftige Sitzverteilung im Europäischen Parlament herrschte noch kein Einvernehmen.
Vertrag von Lissabon
Der Gastgeber des Gipfels, der portugiesische Ministerpräsident José Socrates, der derzeit EU-Ratspräsident ist, bezeichnete die Verabschiedung des Vertrages als „grundsätzliche Angelegenheit für Europa“.
In einem Brief an die anderen Staats- und Regierungschefs schrieb er, der neue Vertrag werde es der EU gestatten, direkter und effektiver auf die Sorgen der Bürger einzugehen. Er kündigte an, das Abkommen, das in der EU bisher „Reformvertrag“ hieß, solle „Vertrag von Lissabon“ genannt werden.
Ende des Selbstmitleids
Bundeskanzlerin Merkel sagte bei ihrer Ankunft in der portugiesischen Hauptstadt, sie erwarte, dass die letzten Verhandlungen schwierig sein und sich am Donnerstagabend lange hinziehen würden. „Wir sind wenige Millimeter vor dem Ziel, aber noch nicht im Ziel“, sagte sie.
Der luxemburgische Ministerpräsident Juncker forderte die EU auf, ihre „Nabelschau“ und ihr „Selbstmitleid“ zu beenden. Es müsse eine Einigung in Lissabon geben.
Änderung am institutionellen Gefüge der EU
Der geplante Reformvertrag sieht Änderungen am institutionellen Gefüge der EU vor, die den Alltag in Brüssel erleichtern und das Gewicht der Union in der Weltpolitik erhöhen sollen. Unter anderem soll das Amt eines auf zweieinhalb Jahre zu wählenden Europäischen Präsidenten geschaffen werden, das die alle sechs Monate zwischen den Mitgliedstaaten rotierende Präsidentschaft ersetzen soll.
Die Außenpolitik der EU soll durch Zusammenlegung der Aufgaben des bisherigen Außenbeauftragten und des Außenkommissars künftig von einer Person verantwortet werden. Die Europäische Kommission soll bis 2014 von 27 auf 15 Kommissare verkleinert werden. Die Mitgliedstaaten sollen ihre Beschlüsse mit einer sogenannten doppelten Mehrheit fassen, die nationalen Parlamente erhalten ein Einspruchrecht gegen Gesetzesvorhaben aus Brüssel.
Sonderregelung für Großbritannien
Nach einer Billigung durch die Staats- und Regierungschefs muss der Reformvertrag von allen 27 Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Er wurde von staatsähnlichen Symbolen (Hymne, Flagge) befreit, die in der Verfassung noch vorgesehen waren, um Staaten mit stark europaskeptischen Bevölkerungen die Zustimmung zu erleichtern.
Das gilt insbesondere für Großbritannien, das an einer geplanten engeren Zusammenarbeit in Polizei- und Justizfragen nicht teilnehmen muss und für dessen Bürger die Grundrechtecharta der EU prinzipiell nicht verbindlich sein soll.
Klärungsbedarf in Lissabon: Worauf sich die Regierungen noch nicht vorab geeinigt hatten
Seit der Ende Juni unter deutschem Vorsitz getroffenen Grundsatzvereinbarung über den europäischen Reformvertrag ist es Rechtsfachleuten der 27 EU-Länder gelungen, fast alle Detailfragen zu klären. Den Staats- und Regierungschefs lagen bei der Eröffnung ihres Lissabonner Gipfeltreffens am Donnerstag noch vier Punkte zur Klärung vor.
-Status der Ioannina-Formel: Von 2014 an gilt für Entscheidungen der EU-Regierungen grundsätzlich die „doppelte Mehrheit“. Ein Beschluss erfordert dann mindestens 55 Prozent der Mitgliedstaaten, welche wiederum mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren müssen. Der jetzige - schwerfälligere - Abstimmungsmodus kann jedoch noch bis April 2017 zur Anwendung gelangen, falls dies ein Staat beantragt. Eine 1994 im nordgriechischen Ioannina vereinbarte Klausel ermöglicht es einer Gruppe von Staaten, Mehrheitsbeschlüsse hinauszuzögern, wenn sie eine Sperrminorität nur knapp verfehlen. Von 2017 an soll dieser Abbremsmechanismus genutzt werden können, wenn sich Regierungen finden, die jeweils mindestens 55 Prozent der EU-Bevölkerung sowie der Zahl der Staaten stellen, die für eine Sperrminorität erforderlich sind. Polen forderte zunächst, einen Beschluss zwei Jahre lang hinauszögern zu können. Die Mehrheit der EU-Partner versteht unter einer „angemessenen Zeit“ dagegen eine Frist von drei Monaten. Bis zuletzt hat Polen dagegen darauf beharrt, die Ioannina-Formel zumindest als Protokoll rechtlich mit dem Vertrag gleichzustellen. Sie könnte demnach nur durch eine Vertragsänderung abgeschafft werden, die neben einem einstimmigen Beschluss auch die Ratifizierung durch alle EU-Staaten voraussetzt. Zur Diskussion stand deswegen in Lissabon auch eine - nicht als Protokoll gefasste - Erklärung, wonach die Ioannina-Formel nur einstimmig aufgehoben werden könnte.
-Sitzverteilung im Parlament: Italiens Ministerpräsident Romano Prodi hat am Vorabend des Lissabonner Gipfels mit einem Veto für den Fall gedroht, dass die Partner die vom Europäischen Parlament für 2009 bis 2014 vorgeschlagene Sitzverteilung in Straßburg gutheißen wollten. Prodi konnte darauf verweisen, dass die Billigung des Reformvertrags jetzt keine Verständigung über die Sitzverteilung voraussetze. Die Europaabgeordneten wollen im künftig von 785 auf 750 Abgeordnete verkleinerten Parlament mit Rücksicht auf die unterschiedlichen Bevölkerungsgrößen Frankreich 73, Großbritannien 72 und Italien 71 Sitze zubilligen. Derzeit stellen die drei Länder jeweils 72 Sitze. Italien wirbt insbesondere mit dem Hinweis auf die hohe Anzahl der in anderen Ländern lebenden Landsleute für mehr Sitze. Das Parlament hat angeboten, bei der vor 2014 ohnehin erforderlichen Überprüfung der Sitzverteilung die Zahl der in den EU-Staaten lebenden „Unionsbürger“ zu berücksichtigen.
-Hochschulzugang: Österreich hatte die Verhandlungen über den Reformvertrag mit der Beschränkung des Zugangs ausländischer Medizinstudenten zu österreichischen Hochschulen verknüpft. Unmittelbar vor Beginn des Gipfeltreffens hatte sich ein Kompromiss abgezeichnet. Die Europäische Kommission hat angeboten, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich für fünf Jahre auszusetzen und innerhalb dieser Zeit den Versuch zu unternehmen, zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Dies akzeptierte Österreich.
-Der kyrillische Euro: Bulgarien forderte, im Vertrag die in 24 der 27 EU-Länder als Euro bezeichnete Gemeinschaftswährung in kyrillischer Schrift als „Evro“ zu bezeichnen. Diesem Wunsch schienen vor Beginn der Beratungen der Staats- und Regierungschefs kaum noch Hürden im Weg zu stehen. Einerseits wurde in den Beitrittsverträgen mit Bulgarien diese Schreibweise akzeptiert. Überdies schmückt die in den griechischsprachigen EU-Ländern Griechenland und Zypern übliche griechische Schreibweise bereits sämtliche Euro-Banknoten.