EU-Kommission : Umbau der Währungsunion stößt an rechtliche Grenzen
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Schäuble: Bestimmte Funktionen der EU-Kommission an eine unabhängige Behörde nach dem Vorbild des Bundeskartellamts oder der Eurofinanzaufsicht ausgliedern. Bild: AFP
Deutschland und Frankreich wollen die Währungsunion verändern. Leicht ist das nicht. Dafür müssen Verträge geändert werden, denen alle EU-Länder zustimmen müssen.
Die von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) lancierte Idee einer Auslagerung bestimmter bisher von der EU-Kommission wahrgenommener Kompetenzen setzt voraus, dass die Europäischen Verträge geändert werden. Zu diesem (auch von Schäuble nicht bestrittenen) Schluss kommt der Juristische Dienst des Bundestags in einem Gutachten, das dieser Zeitung vorliegt. Die Juristen betonen ferner, dass auch die zuerst vom damaligen Präsidenten der Europäischen Zentralbank (EZB), Jean-Claude Trichet, vorgetragene und von Schäuble im Grundsatz unterstützte Idee eines Finanzministers für den Euroraum eine Vertragsänderung voraussetzt. Die Gutachter verweisen außerdem darauf, dass die Einrichtung eines Eurofinanzministers oder eines Europäischen Schatzamtes schnell an die Grenzen des Grundgesetzes stößt, wenn dadurch die Budgethoheit nationaler Parlamente eingeschränkt wird.
Schäuble hatte im Juli angeregt, die Kompetenzen der EU-Kommission auf bestimmten Feldern, etwa der Wettbewerbsaufsicht, an eine unabhängige Behörde nach dem Vorbild des Bundeskartellamts oder der Eurofinanzaufsicht auszugliedern. Der Minister hatte argumentiert, die EU-Behörde könne nicht gleichzeitig als „Hüterin der Verträge“ in der Durchsetzung europäischen Rechts und als politischer Akteur, also eine Art europäische Regierung, agieren. Dass jede tiefer greifende Reform eine Änderung der Verträge erfordert, wird indes ohnehin von niemandem bestritten.
Das gilt auch für verschiedene Pläne zur Vertiefung der Währungsunion. Zu ihnen gehören die Ideen eines Eurofinanzministers oder der von Frankreich vorgeschlagenen „Wirtschaftsregierung“. Beide Ideen laufen auf eine Zentralisierung der Wirtschafts- und Finanzpolitik hinaus. Sie lassen sich indes auch beide mit unterschiedlichen Inhalten füllen. So hat die Bundesregierung wenig für die zuletzt vom französischen Wirtschaftsminister vorgetragene Forderung nach institutionalisierten Finanztransfers übrig; Frankreich hat wiederum kaum Bereitschaft gezeigt, nationale Kompetenzen abgegeben.
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Mehr erfahrenEin Europäisches Schatzamt liefe in französischer Lesart vor allem auf eine Instanz hinaus, die die Finanztransfers innerhalb des Euroraums organisiert, während Schäuble darauf abzielt, dass ein Eurofinanzminister das Haushaltsgebaren der Mitgliedstaaten stärker kontrolliert. Solche Pläne sind indes auch in Deutschland schon früher auf Ablehnung gestoßen, weil sie das grundgesetzlich garantierte Budgetrecht des Bundestages beschneiden könnten. Die Vorsitzende des Bundestags-Haushaltsausschusses, Gesine Lötzsch (Linke), vermutet nun, Schäuble wolle mit der Idee eines Eurofinanzministers die nationalen Parlamente der Eurostaaten „entmachten“. Das Budgetrecht sei als „Königsrecht eines Parlamentes“ nicht verhandelbar, sagte sie dieser Zeitung.
Eine Vertragsänderung ist nur mit einstimmiger Zustimmung aller 28 EU-Staaten möglich. Die fünf Präsidenten der EU-Institutionen haben deshalb im Juni in ihrem Bericht zur möglichen Umgestaltung der Währungsunion die Verwirklichung grundlegender, die Verträge betreffender Reformpläne in die Zeit zwischen 2017 und 2024 geschoben. Deutschland und Frankreich befürworten eine Vertragsänderung grundsätzlich; dass sich daraus aber eine einstimmige Einigung auf bestimmte Inhalte ergibt, darf als unwahrscheinlich gelten.