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EU einigt sich auf Strafen : Rechtsstaatsverstöße könnten künftig teuer werden

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Was tun bei Verstößen gegen Rechtsstaatlichkeit? Nach rund dreiwöchigen Verhandlungen in Brüssel gibt es offenbar eine Einigung. Bild: dpa

Rechtsstaatsverstöße von EU-Staaten werden in Zukunft durch Kürzung von EU-Mitteln bestraft. Darauf haben sich Kommission und Parlament nach Angaben von Teilnehmern geeinigt.

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          Regierungsvertreter aus EU-Staaten und das Europaparlament haben sich auf ein Verfahren zur Kürzung von EU-Mitteln bei bestimmten Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit geeinigt. Das bestätigten Abgeordnete und die deutsche EU-Ratspräsidentschaft am Donnerstag nach rund dreiwöchigen Verhandlungen in Brüssel. Mit dem neuen Mechanismus könnte es erstmals in der Geschichte der Europäischen Union möglich werden, die Missachtung von grundlegenden EU-Werten finanziell zu ahnden.

          Konkret soll dies zum Beispiel dann der Fall sein, wenn eine mangelnde Unabhängigkeit von Gerichten in einem Empfängerstaat den Missbrauch von EU-Mitteln ermöglicht oder klar fördert. Vor allem Ungarn und Polen wurde zuletzt immer wieder vorgeworfen, den Einfluss der Regierung auf die Justiz auszubauen. Brisant ist die Einigung, weil die Regierungen in Ungarn und Polen mit einer Blockade von wichtigen EU-Entscheidungen zum langfristigen Gemeinschaftshaushalt drohen, sollte der Rechtsstaatsmechanismus wirklich eingeführt werden. Dies könnte auch dazu führen, dass das geplante Corona-Konjunkturprogramm der EU nicht starten kann.

          EU-Parlament: Strafen schon bei drohenden Verstößen

          Eine Mehrheit der EU-Staaten hatte Ende September aber dennoch dafür gestimmt, Verhandlungen mit dem Parlament über den Mechanismus zu beginnen. Wegen des Drucks der Abgeordneten wird das Bestrafungsinstrument nun sogar schärfer werden, als es von der Mehrheit der EU-Staaten ursprünglich geplant gewesen war. So erreichte das Parlament beispielsweise, dass Strafen zeitlich schneller verhängt werden können und dass schon dann gehandelt werden könnte, wenn wegen Brüchen der Rechtsstaatlichkeit ein Missbrauch von EU-Mitteln droht.

          Der ursprüngliche Vorschlag sah vor, Kürzungen von EU-Finanzhilfen nur dann zu ermöglichen, wenn Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit „in hinreichend direkter Weise Einfluss“ auf die Haushaltsführung und die finanziellen Interessen der Union haben.

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