Juristen fordern Korrekturen
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Das von der NRW-Regierung angestrebte Epidemie-Gesetz kommt in einer Sachverständigen-Anhörung im Landtag auf den Prüfstand. Bild: dpa
Das in Nordrhein-Westfalen geplante Epidemiegesetz ist aus Sicht der Rechtswissenschaftler korrekturbedürftig. Es verletze unter anderem die Gewaltenteilung.
Das von der schwarz-gelben Landesregierung in Nordrhein-Westfalen geplante Epidemiegesetz ist aus Sicht mehrerer Rechtswissenschaftler in wesentlichen Teilen korrekturbedürftig. Das wurde am Montag während einer Sachverständigenanhörung des Düsseldorfer Landtags deutlich. Auf Kritik stieß unter anderem die im Entwurf vorgesehene Möglichkeit, Personen mit medizinischer Ausbildung im Epidemiefall zwangsweise zum Arbeitseinsatz verpflichten zu können. Der Münsteraner Jura-Professor Hinnerk Wißmann und der Berliner Staatsrechtler Ulrich Vosgerau verwarfen das als verfassungswidrig. „Das ist einfach absolut verboten“, so Vosgerau. Denn es gehe ja nicht um eine allgemeine Dienstpflicht etwa für einen Deichbau.
Mehrere Sachverständige bemängelten, dass weder im – bereits Ende März verabschiedeten – Infektionsschutzgesetz des Bundes noch im geplanten NRW-Epidemiegesetz klar geregelt sei, wann eigentlich eine epidemische Lage anzunehmen sei. Dabei handele es sich um den „Türöffner“ für das Gesetz und alle mit ihm verbundenen „schwerwiegenden Grundrechtseingriffe“, sagte die Düsseldorfer Rechtslehrerin Charlotte Kreuter-Kirchhof. Wie weitere Sachverständige sah sie Präzisierungsbedarf auch für eine Passage, die es dem Landesgesundheitsminister im Epidemiefall gestatten würde, „Vorgaben zu medizinischen Behandlungen“ zu machen. „Was passiert, wenn es nicht genügend Beatmungsgeräte gibt?“, fragte Kreuter-Kirchhof. „Wir kommen hier an die Grenze dessen, was Gesetze regeln können.“
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