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Umstrittene Fördermethode : Regeln für Fracking werden nicht verschärft

  • -Aktualisiert am

Demonstrationen gibt’s auch gegen Fracking Bild: obs

Union und FDP können sich nicht auf ein neues Gesetz mit schärferen Vorschriften für die Förderung von Gas und Öl einigen. In FDP und Union wird jetzt verlangt, weitere Bohrungen bis zu einer Neuregelung auszusetzen.

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          Die von der Koalition geplante Verschärfung der Regeln für das Bohren nach Gas und Öl in tiefen Gesteinsschichten kommt nicht zustande. Das seit Monaten debattierte Gesetz, das verschärfte Genehmigungsvoraussetzungen beim Fracking vorschreiben sollte, wird nach einer kontroversene Debatte in der Unions-Fraktion nicht mehr in den Bundestag eingebracht. Damit bleibt es bei der bestehenden Regelung, die das Fracking nach dem Bergrecht auch ohne weitreichende Umweltprüfungen zulässt.

          Andreas Mihm
          Wirtschaftskorrespondent für Österreich, Ostmittel-, Südosteuropa und die Türkei mit Sitz in Wien.

          In der Führung der FDP wurde das bedauert. Die Entscheidung der Union sei nicht nachvollziehbar. Die Vorschläge für gesetzliche Regelungen hätten Risiken für Mensch und Umwelt ausgeschlossen. Ohne Neuregelung bleibe es beim Status quo, der vielfältige Möglichkeiten für Fracking vorsehe. „Insofern ist die Entscheidung der Union mehr als bedauerlich.“

          Unterdessen wird in beiden Parteien darüber nachgedacht, weitere Bohrungen bis auf Weiteres zu untersagen. Der FDP-Abgeordnete Horst Meierhofer sagte dieser Zeitung, er erwarte nun konstruktive Vorschläge der Union. „Falls sie keine macht, bleibt als Notlösung aus meiner Sicht nur ein Moratorium.“ Umweltminister Peter Altmaier (CDU) lobte den Vorschlag ausdrücklich. „Das ist seit Langem meine Meinung und ich würde mich freuen, wenn es mit dem Koalitionspartner darüber zu einer Einigung käme,“ sagte er der F.A.Z. Die Aussichten dafür sind aber gering. In der FDP, die am Dienstagabend eine nach Angaben von Sitzungsteilnehmern turbulente Fraktionssitzung absolvierte, wurde der Vorschlag als „Einzelmeinung“ abqualifiziert.

          Kernpunkte der zuletzt debattierten Regelung waren ein Fracking-Verbot in Wasserschutzgebieten, das zwingende Einvernehmen der Wasserbehörden zum Schutz von Grund- und Trinkwasser sowie verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfungen bei den Bohrungen.

          Umweltminister Peter Altmaier (CDU) und Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) hatten den Fraktionen einen Gesetzentwurf vorgelegt, der mehrfach verschärft worden war. Grund sind Sorgen vor einer Verunreinigung des Grundwassers, weil bei den Tausende Meter tiefen Bohrungen und Sprengungen Wasser, Sand und Chemikalien eingesetzt werden. Allerdings wurde bei den 300 Bohrungen in Deutschland kein Unfall bekannt. Zuletzt sollte auch der Bodensee als Trinkwassereinzugsgebiet zur Fracking-Verbotszone gemacht werden. Wirtschaftspolitiker und -verbände hatten immer wieder auf wirtschaftliche Vorteile von preisgünstigem heimischen Gas verwiesen. Viele Abgeordnete sehen sich auch unter dem Druck der Wähler, die Fracking grundsätzlich verhindern wollen. Denn bei vielen Bürgerinitiativen sei der - falsche - Eindruck entstanden, dass nach den geplanten Änderungen Fracking leichter durchzusetzen sei als vorher. In der CSU und der großen CDU-Landesgruppe Nordrhein-Westfalen sei deshalb die Auffassung verbreitet gewesen: Lieber kein neues Gesetz als dieses.

          An die 80 Unions-Abgeordnete plädieren hingegen weiter für eine Verschärfung noch vor der Wahl. Vorher hatte der Abgeordnete Reinhard Grindel (CDU) am Montag im Fraktionsvorstand darauf hingewiesen, dass es wegen der großen Bedeutung für Mensch und Natur um eine Gewissensfrage gehe. Damit deutete er an, sich gegebenenfalls bei einer Abstimmung im Bundestag nicht an die Fraktionslinie zu halten. Fraglich ist aber, ob ein von den Grünen angekündigter Gesetzesantrag für ein Fracking-Verbot zur Abstimmung und damit das Gewissen der Unions-Politiker in dieser Frage zum Tragen kommt.

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