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Dokumentation : Atomkonsens und seine Restlaufzeit

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Der Bundesrat hat das neue Atomgesetz heute gebilligt. Der Atomkonsens und seine Restlaufzeit: Ein Überblick.

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          Eine rechnerische Gesamtlaufzeit von 32 Jahren für die deutschen Atomkraftwerke und das Ende der Atommülltransporte in die Wiederaufarbeitungsanlagen La Hague und Sellafield zum 30. Juni 2005 - das sind die wichtigsten Punkte des neuen Atomgesetzes, das nach der Schlussberatung am Freitag im Bundesrat nun in Kraft treten kann.

          Damit wird die im Sommer 2000 zwischen Regierung und Industrie ausgehandelte und im Juni vergangenen Jahres unterzeichnete Konsensvereinbarung über den Ausstieg aus der Nutzung der Atomenergie rechtlich umgesetzt. Unions-Kanzlerkandidat Edmund Stoiber (CSU) will den Ausstiegsbeschluss im Fall eines Wahlsiegs wieder rückgängig machen. Die wichtigsten Punkte der Neuregelung:

          Reststrommengen

          Insgesamt dürfen alle 19 deutschen Atomkraftwerke (AKW) zusammen noch 2623 Terawattstunden Strom produzieren, das sind 2623 Milliarden Kilowattstunden. Diese so genannte Reststrommenge, die rückwirkend ab Januar 2000 gerechnet wird, ergibt in Jahre umgerechnet die Zahl von 32 Jahren als jeweils rechnerische Gesamtlaufzeit pro AKW. In der Reststrommenge enthalten ist eine Strommenge, die das 1988 wegen Erdbebengefahr stillgelegte AKW Mülheim-Kärlich theoretisch in elf Jahren hätte produzieren können.

          Laufzeiten

          In der Vereinbarung wird für jedes Atomkraftwerk aufgeschlüsselt, welche Strommenge rechnerisch bis zur Stilllegung noch produziert werden darf. Theoretisch müsste damit in 20 Jahren das Kraftwerk Neckarwestheim II als letzter Atommeiler vom Netz gehen. Die Betreiber dürfen jedoch die Kontingente ihrer Kraftwerke in bestimmtem Umfang untereinander verrechnen, auch das fiktiv festgelegte Kontingent für Mülheim-Kärlich.

          Ausstiegsdaten

          Wegen der Verrechnungsmöglichkeiten und weil die produzierten Strommengen pro Jahr technisch bedingt schwanken können, gibt es kein festes Datum, wann der Ausstieg abgeschlossen ist. Als erstes Atomkraftwerk müsste theoretisch Ende 2002 das AKW Obrigheim vom Netz gehen. Der Betreiber EnBW will aber von der Verrechnungsklausel Gebrauch machen und die Anlage zunächst weiter laufen lassen. Als erstes Kraftwerk dürfte daher nach Angaben des Betreibers E.ON im Jahr 2003 das AKW Stade abgeschaltet werden, gut ein Jahr vor dem rechnerischen Schlusstermin.

          Atommüll

          Abgebrannte Brennstäbe dürfen vom 1. Juli 2005 an nicht mehr an Wiederaufarbeitungsanlagen abgegeben werden. Weiter werden die Betreiber verpflichtet, so schnell wie möglich Zwischenlager bei den Atomkraftwerken zu errichten. Dies entlastet die bisherigen zentralen Zwischenlager Ahaus und Gorleben. Die Rücktransporte aus den Wiederaufarbeitungsanlagen nach Gorleben gehen vorerst weiter. Die Erkundung für ein mögliches Endlager Gorleben bleibt aber bis zur Klärung konzeptioneller und sicherheitstechnischer Fragen für längstens zehn Jahre unterbrochen.

          Ungestörter Betrieb

          Die Bundesregierung garantiert für die vereinbarte Restlaufzeit, dass sie die Nutzung der Atomkraft nicht durch einseitige Maßnahmen diskriminieren wird. Das gilt auch für die Besteuerung. Die Betreiber verpflichten sich, den bestehenden Sicherheitsstandard weiter zu beachten. Zudem werden periodische Sicherheitsüberprüfungen nach dem jeweils dann geltenden Stand der Technik vorgeschrieben.

          Deckungssumme

          Die Pflicht-Versicherung für Atomkraftwerke, mit der Schäden durch Unfälle abgesichert werden sollen, wird deutlich erhöht. Die Deckungssumme steigt von derzeit 500 Millionen Mark auf rund fünf Milliarden Mark (2,5 Milliarden Euro). Den Betreibern wurde aber zugestanden, dies nach dem Solidarprinzip untereinander zu regeln, wodurch sie teure Versicherungsprämien sparen. Unabhängig davon haften alle Betreiber für Unfallschäden in unbegrenzter Höhe.

          Keine Neubauten

          Der Bau neuer Atomkraftwerke wird verboten. Die Forschung auf dem Gebiet der Kerntechnik soll aber frei bleiben.

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