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Untersuchung der Plagiatsvorwürfe : Guttenberg stimmt Veröffentlichung zu

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Guttenberg stimmt nun wohl einer Veröffentlichung der Untersuchung seiner Doktorarbeit zu

Guttenberg stimmt nun wohl einer Veröffentlichung der Untersuchung seiner Doktorarbeit zu Bild: dpa

Der frühere Verteidigungsminister zu Guttenberg stimmt offenbar der Veröffentlichung der Untersuchung seiner Doktorarbeit zu. Das teilten seine Anwälte mit. Unterdessen wächst die Wahrscheinlichkeit eines Strafverfahrens gegen Guttenberg.

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          Der frühere Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) stimmt nach Darstellung seiner Anwälte der Veröffentlichung der Untersuchungsergebnisse seiner Universität zu seiner umstrittenen Doktorarbeit zu. „Er wendet sich allerdings dagegen, dass Ergebnisse der Arbeit der Zweiten Kommission der Universität Bayreuth an die Presse lanciert werden und wurden, bevor das Verfahren beendet ist“, teilten seine Anwälte am Mittwoch in Berlin mit. „Dies widerspricht allen Regeln eines ordentlichen Verfahrens, das interessenunabhängig betrieben werden sollte.“

          Entgegen anderslautender Berichte habe Guttenberg keine Klage gegen eine Veröffentlichung angedroht oder eingereicht. Der CSU-Politiker soll Teile seiner Doktorarbeit bei anderen Autoren abgeschrieben haben, ohne dies zu kennzeichnen. Die Universität prüft derzeit, ob er dies mit Vorsatz tat. Den Doktortitel hat die Hochschule Guttenberg bereits aberkannt.

          Strafverfahren wird wahrscheinlicher

          Unterdessen ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Staatsanwaltschaft Hof ein Strafverfahren gegen den früheren Verteidigungsminister zu Guttenberg wegen der Plagiatsaffäre einleitet, größer geworden. Inzwischen hat einer der plagiierten Autoren, der seinen Namen nicht genannt wissen will, gegen Guttenberg geklagt. Da bisher von Seiten der plagiierten Autoren und Zeitungen niemand geklagt hatte, war umstritten gewesen, ob die Strafverfolgung sich mit einem entsprechend großen öffentlichen Interesse rechtfertigen ließe. Das hat sich durch die Strafanzeige eines Autors allerdings geändert.

          Inzwischen treten auch immer mehr Medienrechtswissenschaftler an die Öffentlichkeit und plädieren für eine Strafverfolgung. Wenn das öffentliche Interesse in diesem Fall nicht gegeben sei, dann könne kaum ein anderer Fall öffentliches Interesse für sich in Anspruch nehmen. Bundestagspräsident Lammert (CDU) wird in der Plagiatsaffäre zu Guttenberg allerdings keinen Strafantrag stellen.

          Der Bundestagspräsident habe dem Ältestenrat in der jüngsten Sitzung mitgeteilt, dass dafür keine Notwendigkeit bestehe. Der Bundestag hat die Rechte für die Ausarbeitung seines Wissenschaftlichen Dienstes und kann als solcher bei möglichen Urheberrechtsverstößen einen Strafantrag stellen. Guttenberg hatte in seiner Arbeit seitenlang aus Arbeiten des Wissenschaftlichen Dienstes ohne Quellenangabe abgeschrieben.

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