Europas Verfassungskrise
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Einem komplizierten Verbundsystem: die EZB, der EuGH und das Bundesverfassungsgericht. Bild: dpa
Schon vor dem EZB-Urteil des Verfassungsgerichts waren Konflikte über die richtige EU-Verfassung ausgebrochen. Sie nun auf die Spitze zu treiben und markante Entscheidungen zu suchen, wäre der falsche Weg. Ein Gastbeitrag.
Das Wort der „Verfassungskrise“ bezeichnet einen Machtkampf um die politische Grundordnung. Es geht dabei nicht nur um irgendeine Frage der Verfassungsauslegung, und es geht auch nicht allein um das übliche Spiel der Macht zwischen Personen, Parteien oder Organen. Es geht um eine Lage der Zuspitzung.
Konfliktlinien, die sonst sachlich nebeneinander verlaufen oder zeitlich aufeinander folgen, begegnen sich plötzlich an einem Ort, zu einer Zeit. Von der alten Erfahrungswelt her gesehen, potenzieren sich dann Probleme, lange verschleppte oder mit Kunstgriffen latent gehaltene Konflikte brechen auf. Wer in der Zukunft vor allem Chancen sieht, wittert das Neue und versucht, den Druck zur Entscheidung in seine Richtung zu lenken. Ein Muster dafür war die Verfassungskrise in Preußen in der Mitte des 19. Jahrhunderts. Sieben Jahre lang währte der 1859 ausgebrochene Verfassungskonflikt über die Heeresreform des Königs und das Budgetrecht des Parlaments.
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