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Sterbehilfe : Selbstbestimmt sterben - aber wie selbstbestimmt?

  • -Aktualisiert am

Bild: dpa

Ein genereller Anspruch auf ärztliche Suizidhilfe setzt wichtige Grundsätze des ärztlichen Ethos außer Kraft. Das gilt aber auch für das Verbot einer gewissenhaften Abwägung, die sich aus der Teilnahme an der Lebensgeschichte eines Patienten und aus dem intensiven Gespräch mit ihm ergibt.

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          Wer im eigenen Leben einem Sterbenskranken beigestanden hat, der wird für den Rest seines Lebens eine Erfahrung nie vergessen: auf die Empathie mit dem Leidenden kommt es an. Fürsorgliche Pflege ist das Wichtigste, was er braucht. In der Zuwendung zum Kranken spüren Ärzte, Pflegekräfte und Angehörige, wann es so weit ist, dass die therapeutische Bemühung um die Erhaltung des Lebens übergeht in die Begleitung im Sterben. Zur rechten Zeit konzentriert sich die ärztliche Kunst auf die Linderung des Schmerzes. Der Einsatz kurativer Medizin tritt dahinter zurück. Ein Mensch wird auf der letzten Wegstrecke seines irdischen Lebens so begleitet, dass es friedlich zu Ende gehen kann.

          Wenn Menschen darauf vertrauen, dass dieser Übergang zur rechten Zeit vollzogen wird, tritt die Angst vor qualvollen Verlängerungen des Leidens zurück. Die Hoffnung, in der vertrauten Umgebung sterben zu können, kann der Sterbephase etwas von ihrer Bedrohlichkeit nehmen. Die Gewissheit, auf der letzten Wegstrecke in einem Hospiz oder auf einer Palliativstation gut aufgehoben zu sein, kann dabei helfen, das Sterben als Teil des Lebens anzunehmen. Das Vertrauen darauf, aus einem Geist der Empathie im Sterben Beistand zu erfahren, kann die Angst mildern, aus der heraus Menschen Hilfe zum Sterben fordern.

          Hoffnung, Gewissheit und Vertrauen lassen sich nicht in Paragraphen kleiden, Empathie lässt sich nicht verordnen, der von Ärzten und Pflegekräften erhoffte Sterbebeistand lässt sich nicht in Gesetzesregeln fassen. Doch ebenso wenig sollte der Gesetzgeber die Erwartung wecken, wenn er alles regelt, könnten Menschen angstfrei sterben, ohne auf Hoffnung, Gewissheit und Vertrauen angewiesen zu sein. Die gegenwärtige Diskussion über den ärztlichen Beistand beim Suizid trägt die große Gefahr in sich, dass sie solche Erwartungen weckt: eine gesetzliche Garantie dafür zu schaffen, dass wir uns vor dem Sterben nicht mehr zu fürchten brauchen.

          Professor Dr. Wolfgang Huber bekleidete von 1994 bis 2009 das Amt des Bischofs der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, von 2003 bis 2009 war er auch Vorsitzender des Rats der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Dem im Jahr 2001 gegründeten Deutschen Ethikrat gehörte Huber bis zu der Übernahme des Ratsvorsitzes an.
          Professor Dr. Wolfgang Huber bekleidete von 1994 bis 2009 das Amt des Bischofs der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, von 2003 bis 2009 war er auch Vorsitzender des Rats der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Dem im Jahr 2001 gegründeten Deutschen Ethikrat gehörte Huber bis zu der Übernahme des Ratsvorsitzes an. : Bild: Müller, Verena

          Die aktuelle Diskussion fügt sich in eine gesellschaftliche Atmosphäre ein, in der die Tabuisierung des Sterbens abgebaut und die Verfügbarkeit des Sterbens gefordert wird. Während noch vor einigen Jahren das Schweigen über den Tod bedauert wurde, entsteht allmählich eine neue Selbstverständlichkeit des Redens über Sterben und Tod. Death-Cafés, wie sie in Großbritannien aus dem Boden sprießen, zeigen die Richtung an. Menschen tauschen sich nicht nur über die Erfahrungen aus, die sie beim Sterben naher Angehöriger gemacht haben. Sie entwickeln auch genaue Vorstellungen davon, wie sie sterben wollen und wann sie die Zeit dafür gekommen sehen.

          Zwar ist es ein Segen, dass das Tabu aufgelöst und der Tod wieder als ein Teil des Lebens verstanden wird. Doch damit verbindet sich die Gefahr, dass manche als Meister ihres Lebens auch über den Tod verfügen wollen. „Lifecircle“ heißt eine neue schweizerische Sterbehilfeorganisation. Der Name ist Programm. Menschen sollen das Recht auf selbstbestimmtes Sterben haben, wenn sie der Meinung sind, ihr Lebenszyklus neige sich dem Ende zu. Ob sich das daran zeigt, dass ihnen die Gartenarbeit schwerer fällt oder schwere Krankheit sie heimsucht, ist aus der Sicht der Sterbehelfer zweitrangig. Auf den gemeinsamen Sterbewunsch eines Paares antworten sie mit dem synchronen, ärztlich assistierten Suizid.

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