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Flüchtlingskrise : Die Fragen des Flüchtlings

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Bild: dpa

Sollen wir unsere Grenzen weiterhin öffnen oder nun endlich schließen? Drei Gründe, drei Gegengründe - und was das über uns selbst verrät.

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          Über den angemessenen Umgang mit den Flüchtlingen wird hierzulande mehr und mehr in Bildern und Geschichten entschieden, die ihrerseits bereits ihre eigene Geschichte entwickeln.

          Am Anfang waren es die Bilder von Krieg und Zerstörung, von einem endlosen Treck in Regen und Kälte, vom toten Kind am Strand. Sie formten sich zu einem Hilferuf, der niemanden, der ein Herz hatte, kaltlassen konnte. Heute sind es die Bilder der Protestzüge in unseren Städten, zuletzt die Bilder von „Köln“ oder einem namenlosen Terror, der auf eine unbestimmte Weise mit den Flüchtlingen zusammenhängen mag. Sie formen sich zu bedrohlichen Zeichen, die auch nüchterne Köpfe oft auf nur eine Weise lesen können. Beides zusammen hat zu einem Umschlag der öffentlichen Meinung geführt, dem in den vergangenen Jahren, vielleicht Jahrzehnten wenig Vergleichbares an die Seite zu stellen ist.

          An Orientierung ist wenig in Sicht. Die Politik weist keine erkennbaren Wege, die rechtlichen Maßstäbe, liest man, sind in Auflösung begriffen. Und die Philosophie? Sie ist in dieser Frage zerstritten und so ratlos wie alle.

          Immerhin hat die Philosophie eine Reihe von Gründen dafür vorgebracht, unsere Grenzen grundsätzlich zu öffnen, Gründe also, warum das „Wir schaffen das“ trotz aller Einwände, die dagegen aufgetürmt werden, weiterhin die richtige Antwort sein könnte, ebenso wie sie auch Gründe dagegen vorgebracht hat. Sie lassen sich zu zwei gegensätzlichen Linien zusammenziehen, deren Betrachtung gerade in der gegenwärtigen Lage hilfreich sein könnte. Die eine Linie argumentiert ganz vom Standpunkt einer politischen Gemeinschaft her, die andere ganz aus der Perspektive dessen, der vor unseren Toren steht und um Aufnahme bittet. Welche Gründe wären es, die uns nach wie vor dazu motivieren müssten, dieser Bitte zu entsprechen?

          Kant dachte nicht an ein Recht zum Aufenthalt

          Der erste und einfachste Grund ist das Argument der Universalität. Es wird oft zurückgeführt auf Immanuel Kant, also gleich auf die größte Autorität, die sich in moralischen Fragen aufbieten lässt, und zwar auf dessen Forderung nach allgemeiner „Hospitalität“, wie er sie in der Schrift „Zum Ewigen Frieden“ erhoben hat: „Niemand“, heißt es dort, „hat an einem Ort der Erde mehr Recht zu sein als ein anderer“, und daraus ergebe sich ein „Weltbürgerrecht“ auf zumindest diese „Hospitalität“.

          Das liest sich ja in der Tat so, als dürfe jeder Mensch sich Aufenthalt und Wohnsitz frei wählen, ganz unabhängig von Staats- und Landesgrenzen. Aber was Kant vor Augen hatte, war keineswegs ein Recht zum Aufenthalt oder gar Daueraufenthalt im Sinne der heutigen Willkommenskultur, sondern nur ein - kurzfristiges - Besuchs-, nicht ein längeres Gastrecht; ein solches könne zwar, schreibt er, im Wege eines „wohlthätigen Vertrags“ eingeräumt werden, doch das sei eben keine Pflicht und schon gar keine Rechtspflicht.

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