Flüchtlinge in Deutschland : Brauchen wir ein neues Einwanderungsgesetz? Nein!
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Bild: Wolfgang Haut
Denn Deutschland hat bereits ein Einwanderungsgesetz, das Aufenthaltsgesetz, das wesentlich flexibler und unbürokratischer ist als ein Punktesystem nach kanadischem Vorbild. Was Deutschland aber dringend braucht, ist ein besseres Marketing.
Kaum ein Thema wird in Deutschland so breit, sachlich, aber auch so emotional diskutiert wie die Asyl- und Zuwanderungspolitik. Überraschend ist das nicht. Beim Thema Asyl geht es um berührende menschliche Schicksale. Die bloße Dimension weltweiter Migration ist aber auch geeignet, Ängste, Ratlosigkeit oder Unbehagen auszulösen. Vermischt wird dieses sensible Thema noch mit der Frage, wie wir den Fachkräftemangel künftig lindern können. Durch die Forderung nach einem neuen Einwanderungsgesetz „mit einem Punktesystem nach kanadischem Vorbild“ hat die Debatte nochmals an Dynamik gewonnen. Auch wenn ich in den Ruf nach einem neuen oder anderen Einwanderungsgesetz nicht einstimmen werde, so möchte ich diese Debatte doch nutzen, um einmal innezuhalten und die Debatte zu ordnen. Wo stehen wir beim Thema „Zuwanderung von Fachkräften“? Was funktioniert gut? Was könnte besser sein? Diese Fragen sind komplex, ihre umfassende Beantwortung sprengt ganz sicher diesen Rahmen. Ich werde mich auf vier Punkte beschränken.
Wollen wir den taxifahrenden Arzt?
1. Beginnen wir mit dem rechtlichen Rahmen: Unser Einwanderungsgesetz heißt Aufenthaltsgesetz. Es zielt darauf, Zuwanderung zu ermöglichen und zu gestalten. Gerade im Bereich der Arbeitsmigration wurde es im Hinblick auf den drohenden Fachkräftemangel in den letzten zweieinhalb Jahren intensiv überarbeitet und flexibilisiert: Wir haben die „Blaue Karte EU“ und ein Visum zur Arbeitsplatzsuche für Hochqualifizierte eingeführt. Zusätzlich haben wir die Zuwanderung für Ausbildungsberufe geöffnet, in denen ein Mangel besteht.
Im Einzelnen: Die Spielräume der Hochqualifizierten-Richtlinie haben wir intensiv genutzt, um mit der „Blauen Karte EU“ eine zentrale Möglichkeit für die Zuwanderung von akademischen Fachkräften zu schaffen. Man könnte sogar die These vertreten, dass Deutschland hiermit ein äußerst schlankes „Punktesystem“ für die Zuwanderung aus Drittstaaten eingeführt hat. Denn die Bewerber müssen nur zwei „Punkte“ als Voraussetzung erfüllen: einen Hochschulabschluss und einen Arbeitsvertrag mit einem bestimmten Mindestgehalt. Deshalb hat sich die Blaue Karte EU in Deutschland auch zu einem Erfolgsmodell der Zuwanderung von Hochqualifizierten entwickelt. Aktuell haben bereits mehr als 24 000 Hochqualifizierte die Blaue Karte EU erhalten - das bedeutet ein Vielfaches dessen, was in den Jahren zuvor an hochqualifizierter Zuwanderung stattgefunden hat. Rund 90 Prozent aller europäischen „Blue Cards“ werden in Deutschland vergeben.
Der Fachkräftemangel beschränkt sich jedoch nicht nur auf Hochqualifizierte, sondern umfasst auch den Bereich der klassischen Ausbildungsberufe, in denen tatsächlich ein Mangel auf dem Arbeitsmarkt besteht. Auch dort haben wir neue Wege beschritten. In diesen Mangelberufen kann eine Zuwanderung ebenso ohne Vorrangprüfung erfolgen wie bei Hochqualifizierten. Die Liste der Mangelberufe enthält über 70 Berufe, insbesondere in Gesundheits- und Pflegeberufen sowie Mechatronik- und Elektroberufen. Diese Liste ist dynamisch: Bei Bedarf kann sie jederzeit angepasst werden.