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Europa : Eine demokratische Zäsur?

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Der Auftritt der Spitzenkandidaten für das Präsidentenamt einer supranationalen Behörde hat demnach gerade keinen „Strom der polarisierten Willensbildung“ (Habermas) ausgelöst. Ohne Willkür kann man die geringen positiven Mobilisierungseffekte schlechterdings nicht als demokratische Zäsur hochdeuten oder hier gar den Fanfarenstoß eines Sturms auf die Bastille vernehmen. Wer diese Europawahl zu einer Art demokratischem Staatsgründungsakt hochjubelt, hat sich sein eigenes Wolkenkuckucksheim gebaut, oder er will rasch noch das fait accompli einer selbstermächtigten europäischen Regierungsmacht schaffen, bevor in wichtigen Mitgliedstaaten noch mehr vom Integrationsfundament wegbröckelt. Bei nüchterner Betrachtung kann aber aus dem Ergebnis der Europawahl und auch aus dem Schweigen der Nichtwähler zwar ein Alarmzeichen, aber kein Scheitern des europäischen Projektes gefolgert werden: Die allgemeine Zustimmung zur EU bleibt - wie etwa in Polen - auch dort hoch, wo die überwältigende Mehrheit der Wähler zu Hause blieb. Was kann man daraus schließen, wenn fast 80 Prozent der Polen die EU wollen und mehrheitlich doch nicht zur Wahl gehen? Darf man daraus das Mandat zur Selbstermächtigung des Europaparlaments schlussfolgern? Es käme einer sich gerade nicht auf die Tatsache des Wählerwillens stützenden Fiktion gleich, wenn man diese Wahl als die „erste halbwegs demokratische“ Wahl stilisieren wollte, um daraus ein neues politisches Entscheidungsverfahren zur Kommissionsbesetzung über das geltende Recht hinaus abzuleiten, wie das bei Habermas unüberhörbar anklingt.

Dabei wird gerne vergessen, dass bei der Besetzung der Kommission bislang die Staats- und Regierungschefs genau das tun, was die Verträge, also das geltende Recht und nicht irgendein fiktiver Verfassungsprozess vorschreiben. Der Europäische Rat, also die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, legt nach den Bestimmungen des Unionsvertrages ein System zur Kommissionsbesetzung fest und macht mit qualifizierter Mehrheit dem Parlament einen Vorschlag für die Wahl des Kommissionspräsidenten. Wählt das Parlament diesen Kandidaten nicht, macht der Europäische Rat einen neuen Vorschlag - man muss sich also einigen. Der Europäische Rat soll bei seinem Vorschlag das Ergebnis der Wahl berücksichtigen, wobei das mehreres bedeuten kann und nicht zwingend der Annahme folgen muss, dass eine Parteienvereinigung, die zwar weit von der Mehrheit im Parlament entfernt ist, aber die relativ stärkste Fraktion bildet - wie die EVP -, personell nach ihrem Willen zum Zuge kommen muss. Auch wenn das Parlament sich mit Mehrheit auf einen gemeinsamen Kandidaten einigt, heißt das nicht, dass die Staats- und Regierungschefs nun ihrerseits diesem „Vorschlag“ folgen müssten. Das würde dem System der Entscheidungsparität zwischen Parlament und Europäischem Rat widersprechen. Bei aller Stärkung der Rolle des Parlaments, zuletzt durch den Lissabon-Vertrag: Eine die Staats- und Regierungschefs verdrängende Parlamentssuprematie ist vom Recht nicht erlaubt und wäre in der ausgewogenen Architektur des europäischen Staatenverbundes und ohne bundesstaatliche Umstellung auf Wahlrechtsgleichheit auch nicht demokratisch.

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