Als sowjetische Militärtribunale Zivilisten erschießen ließen
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Gedenkstätte für die deutschen Opfer des Stalinismus auf dem Moskauer Friedhof Donskoje Bild: Bert Pampel
Zwischen 1950 und 1952 wurden allein in Dresden mehr als 100 Zivilisten durch sowjetische Militärtribunale zum Tode verurteilt. Sie wurden in Stalins Moskau hingerichtet. Ein Gastbeitrag.
Heinz Domaschke, Hausmeister in einer Kelterei in Dresden-Lockwitz, hatte vor der Wahl zur Volkskammer der DDR am 15. Oktober 1950 gemeinsam mit einigen Freunden Propagandaplakate entfernt oder übermalt. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) kam dem 30 Jahre alten Mann, der SED-Mitglied war, auf die Spur. Da er während der Vernehmungen zugegeben hatte, mit amerikanischen Nachrichtendiensten und dem Rundfunksender RIAS Berlin in Kontakt gestanden zu haben, übergab ihn die Stasi Mitte Dezember 1950 „an die Freunde“, das heißt an das Ministerium für Staatssicherheit der UdSSR (MGB).
Nach zahlreichen Verhören und Gegenüberstellungen kam es vor dem Militärtribunal der Gruppe der sowjetischen Besatzungstruppen in Deutschland, das die Feldpostnummer 48240 trug, zum Prozess gegen Heinz Domaschke und sieben weitere Angeklagte. Am Ostersonntag, dem 25. März 1951, verurteilten die Richter neben Domaschke noch den tags zuvor 30 Jahre alt gewordenen Hermann Kernert, der in der elterlichen Gastwirtschaft „Alte Mühle“ angestellt war, sowie den 18 Jahre alten Autoschlosser Manfred Günther zum Tode durch Erschießen.
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