Terrorprozess in München : Die Wut des Harun P.
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Der Angeklagte Harun P. an diesem Dienstag beim Prozessauftakt vor dem Oberlandegericht München mit seiner Verteidigung Bild: dpa
In München muss sich ein junger Mann vor Gericht verantworten, der für die islamistische Miliz „Junud al-Sham“ in Syrien gekämpft und gemordet haben soll. Zum Prozessauftakt macht er ausführliche Angaben über sein Leben.
Wer ist Harun P.? Er habe ihn bei Terminen vor dem Prozess als ausgesucht höflichen Mann erlebt, bescheinigte der Vorsitzende des 7. Strafsenats des Oberlandesgerichts München am Dienstag dem Angeklagten. Harun P. widerlegte in den ersten Stunden der Hauptverhandlung diesen Eindruck nicht – im Gegenteil: Immer wieder unterstrich er seine Zustimmung zur Einholung ärztlicher Auskünfte und Unterlagen mit einem „Gerne“. Das Auftreten des 27 Jahre alten Angeklagten im Sitzungssaal B 277 des Münchner Strafjustizzentrums passte nicht zu den Vorwürfen, die ihm die Bundesanwaltschaft zur Last legt: Harun P. soll in Syrien als Mitglied der Terrorgruppe „Junud al-Sham“ gekämpft und gemordet haben.
Es ist eine schwerwiegende Anklage, die in München am ersten Prozesstag verlesen wurde. Harun P., in München als Kind afghanischer Eltern geboren und aufgewachsen, soll in Syrien nicht nur an militärischen Operationen von „Junud al-Sham“ beteiligt gewesen sein, darunter einem Sturm auf das Zentralgefängnis in Aleppo. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm auch vor, versucht zu haben, die Tötung eines 16 Jahre alten Mädchens zu erreichen, das ohne Zustimmung ihrer Eltern von Deutschland nach Syrien gereist war, um dort einen Kämpfer zu heiraten. Harun P. habe befürchtet, das Mädchen könne ihn bei einer Rückkehr nach Deutschland verraten. Die Kommandeure von „Junud al-Sham“ hätten die Tötung aber abgelehnt; das Mädchen sei zusammen mit ihrem Vater, der sie gesucht habe, wieder unversehrt nach Deutschland gelangt.
Nach den Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft wurzelt „Junud al-Sham“ („Soldaten Großsyriens“) im tschetschenischen Dschihadismus. Der oberste Befehlshaber Murad Margoshvili alias Muslim Abu Walid verfüge über Kampferfahrung aus beiden Tschetschenien-Kriegen, führten die Bundesanwälte in der Hauptverhandlung aus. Muslim Abu Walid sei 2012 mit einer Gruppe, zu der neben Tschetschenen auch Angehöriger westlichen Staaten gehörten, nach Syrien gegangen, um gegen das Assad-Regime zu kämpfen. Sein Ziel sei die Errichtung eines auf die Scharia ausgerichteten Herrschaftssystems in Syrien, den angrenzenden Ländern und im Kaukasus.
Wie kommt ein in München Aufgewachsener dazu, sich einem Mann wie Muslim Abu Walid anzuschließen? Harun P. schilderte in der Hauptverhandlung seine Kindheit und Jugend. Er berichtete von Selbstzweifeln und depressiven Verstimmungen; von bescheidenen Erfolgen mit einem Hauptschulabschluss und drei Ausbildungen, die er angefangen, aber nicht abgeschlossen habe; von Verletzungen, die er sich selbst zugefügt habe, um „Druck“ abzubauen. Es war eine Schilderung von großer Offenheit, aber ohne Selbstmitleid, die aber letztlich nicht erklärte, wie zu seiner Radikalisierung und Unterordnung unter eine islamistische Ideologie kam.
Im September 2013 flog er laut den Recherchen der Bundesanwaltschaft in die Türkei und reiste von dort nach Syrien. In einem Bergdorf in der Region Latakia sei er von „Junud al-Sham“ im Umgang mit Waffen trainiert worden, darunter einer Kalaschnikow. Der Angeklagte habe an Wachdiensten und Observationen in den Bergen teilgenommen. Begeistert habe er sich bereit erklärt, an einer groß anlegten Operation zur gewaltsamen Befreiung des Zentralgefängnisses in Aleppo teilzunehmen. Die Bundesanwälte schilderten in der Hauptverhandlung den Sturm auf das Gefängnis, das die syrische Armee auch als Militärbasis genutzt habe. Am Morgen des 6. Februar 2014 habe ein Selbstmordattentäter einen mit Sprengstoff beladenen Lastwagen vor das Haupttor des Gefängnisses gefahren. Dem Lastwagen seien drei Panzer, mehrere Pritschenwagen mit Maschinengewehren und etwa 1600 Kämpfer gefolgt, darunter Harun P. Den Angreifern sei es zunächst gelungen, einen Teil des Gefängnisses zu besetzen; am nächsten Tag habe die syrische Armee das Gefängnis aber zurückerobert. Bei den Kämpfen seien mindestens zwei Regierungssoldaten, fünf Gefängnisinsassen und 22 Angreifer getötet worden.
München : Prozessauftakt gegen mutmaßlichen Syrien-Kämpfer
Die Bundesanwaltschaft subsumiert dieses Kampfgeschehen unter die Normen des deutschen Strafrechts. Harun P. wird vorgeworfen, gemeinschaftlich mit anderen aus niedrigen Beweggründen und mit gemeingefährlichen Mitteln Menschen getötet zu haben. Es sei zwar nicht feststellbar, dass bei dem Sturm auf das Gefängnis Personen durch Schüsse zu Schaden gekommen seien, die der Angeklagte selbst abgegeben habe. Harun P. habe aber durch das gemeinsame Handeln mit den anderen Kämpfern von „Junud al-Sham“ den Tod möglichst vieler Wachen und Regierungssoldaten erstrebt.
Im März 2014 verließ Harun P. nach den Feststellungen der Bundesanwaltschaft Syrien und hielt sich zunächst in die Türkei auf. Im April 2014 wollte er über Prag nach Deutschland reisen, wurde aber in der Tschechischen Republik festgenommen. Seit seiner Auslieferung an Deutschland sitzt er in Untersuchungshaft. Harun P. ließ seine Anwälte am Dienstag eine Erklärung abgeben, dass er sich von terroristischen und islamistischen Ideologien und Gruppierungen distanziere. Es blieben Bilder am ersten Prozesstag zurück, die schwer miteinander in Deckung zu bringen sind: das zurückhaltende, kooperative Auftreten des schmächtigen Brillenträgers im Sitzungssaal – und die Schilderung der Bundesanwälte eines fanatisierten Kämpfers, der über Leichen gegangen sein soll.
Terrorprozesse in Deutschland
Die Bundesanwaltschaft hat bislang fünf Fälle mutmaßlicher Islamisten, die sich am Terror in Syrien beteiligt haben sollen, vor deutsche Gerichte gebrach.
- Im ersten deutschen Prozess gegen ein Mitglied der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) wurde der Angeklagte im Dezember vom Frankfurter Oberlandesgericht zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.
- In Stuttgart müssen sich drei Männer wegen mutmaßlicher Unterstützung des „IS“ vor Gericht verantworten. Laut Anklage soll mindestens einer von ihnen bei Aleppo an einem Häuserkampf gegen Truppen des syrischen Machthabers Baschar al Assad beteiligt gewesen sein.
- Am Berliner Kammergericht begann am 7. Januar ein Prozess gegen zwei mutmaßliche Mitglieder der in Syrien operierenden Terrorgruppe „Junud Al-Sham“. Die Bundesanwaltschaft wirft einem Deutschen und einem Türken vor, im Juni 2013 für eine paramilitärische Ausbildung aus Deutschland nach Syrien gereist zu sein.
- Vor dem Oberlandesgericht München muss sich von diesem Dienstag an ein mutmaßlicher Terrorhelfer in Syrien verantworten (s.o.) . Die Bundesanwaltschaft wirft dem 27 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen aus München vor, ebenfalls als Mitglied der Gruppe „Junud Al-Sham“ am Terror in Syrien beteiligt gewesen zu sein.
- Am Mittwoch beginnt in Düsseldorf ein Prozess gegen drei mutmaßliche Unterstützer der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat Irak und Großsyrien“. Die Bundesanwaltschaft ermittelt im Zusammenhang mit den Konflikten in Syrien und dem Irak nach Angaben vom Dezember in rund 40 Verfahren - oft mit mehreren Beschuldigten - wegen des Verdachts der Mitgliedschaft oder der Unterstützung einer ausländischen Terrorvereinigung. (dpa)