Definitionen : Was ist Völkermord?
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Vermisste aus Srebrenica Bild: AP
Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen - FAZ.NET dokumentiert im Folgenden die Definitionen durch das Tribunal in Den Haag.
Die Begriffe Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen sind im Verlauf des vergangenen Jahrhunderts entstanden. Das UN-Kriegsverbrechertribunal in Den Haag hat die juristische Auslegung dieser Termini in seinen Statuten weiter präzisiert.
Völkermord
Als Genozid oder Völkermord werden alle Verbrechen bezeichnet, die mit der Absicht begangen werden, „eine nationale, ethnische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu vernichten.“
Die Beweisführung ist für den Tatbestand des Genozids besonders schwierig, weil dem Beschuldigten seine Absicht, Völkermord zu verüben, konkret nachgewiesen werden muss. Der bosnisch-serbische General Radislav Krstic wurde vom Haager Tribunal am 2. August 2001 wegen Völkermords verurteilt. Krstic hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.
Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Solche Verbrechen bezeichnen besonders schwere kriminelle Handlungen, die während eines bewaffneten Konflikts gegen die Zivilbevölkerung verübt werden.
Die Statuten des Kriegsverbrechertribunals nennen in diesem Zusammenhang verschiedene Tatbestände. Demnach sind Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Mord, Vernichtung, Versklavung, Vertreibung, Inhaftierung, Folter, Vergewaltigung und Verfolgung.
In verschiedenen Urteilen des Haager Tribunals heißt es, Verbrechen gegen die Menschlichkeit hätten in der Zeit der Balkan-Kriege vor allem in Form von „ethnischen Säuberungen“ und systematischen Vergewaltigungen stattgefunden.
Kriegsverbrechen
Was Kriegsverbrechen sind, wurde 1907 zunächst von der Haager Konvention, dann bei den Nürnberger Prozessen und schließlich im Jahr 1949 in der Genfer Konvention definiert. Als Kriegsverbrechen bezeichnet das UN-Tribunal Mord, Folter, Vertreibung, Geiselnahme von Zivilisten und den Einsatz von Giftwaffen. Auch die militärisch nicht begründbare Zerstörung von Städten, Dörfern und religiösen Bauten sowie Plünderung gelten als Kriegsverbrechen.