CDU : Parteigericht bestätigt Ausschluß Hohmanns
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Definitiv ausgeschlossen: Martin Hohmann Bild: dpa
Mit seiner „Tätervolk“-Rede hat der CDU-Politiker gegen Grundsätze und Ordnung der Partei verstoßen, hieß es in der Begründung. Nun kann sich Hohmann nur noch über staatliche Gerichte gegen den Ausschluß wehren.
Das Bundesparteigericht der CDU hat den Parteiausschluß des Bundestagsabgeordneten Martin Hohmann bestätigt. Wie die hessische CDU in Wiesbaden berichtete, kam auch das Bundesparteigericht zu der Auffassung, daß der 56 Jahre alte Politiker aus dem Wahlkreis Fulda mit seiner „Tätervolk“-Rede und seinem Verhalten gegen Grundsätze und Ordnung der Partei verstoßen habe.
Mit der Entscheidung des Bundesparteigerichts sei der innerparteiliche Rechtsweg erschöpft. Hohmann könne sich nur noch über staatliche Gerichte gegen seinen Parteiausschluß wehren.
Rede wurde zum Eklat
Der Bundestagsabgeordnete hatte am 3. Oktober 2003 in Neuhof bei Fulda eine Rede gehalten, in der er für die Verbrechen während der russischen Revolution vor allem jüdische Mitglieder der kommunistischen Führung und der Geheimpolizei Tscheka verantwortlich machte.
Im Anschluß an die Rede wurde Hohmann aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ausgeschlossen und ein Parteiausschlußverfahren gegen ihn eingeleitet. Das Landesparteigericht der hessischen CDU schloß Hohmann am 20. Juli aus der Partei aus, was an der osthessischen Basis Proteste hervorrief.
Die Landes-SPD warf dem hessischen Ministerpräsidenten Koch vor, zu lange geschwiegen zu haben. Das Parteiverfahren sei erst auf Druck der Bundesvorsitzenden Angela Merkel eingeleitet worden, sagte SPD-Generalsekretär Norbert Schmitt.