Familienrechtsreform : Buschmann präzisiert die Pläne der Ampel-Koalition
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Marco Buschmann Bild: dpa
Bisher kann die Partnerin einer lesbischen Beziehung nur über eine Stiefkindadoption zum zweiten Elternteil werden, unter anderem das will die Ampel ändern.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat angekündigt, dass die von der Ampelkoalition angestrebte Familienrechtsreform zur Mitte der Wahlperiode beschlossen werden soll. Konkret geht es darum, dass unverheirateten Paaren, homosexuellen Eheleuten mit Kindern und Gemeinschaften, die nicht auf einer Liebesbeziehung gründen, neue Möglichkeiten der rechtlichen Anerkennung im Sinne einer Verantwortungsgemeinschaft gegeben werden sollen. „Wir werden bei der Verantwortungsgemeinschaft voraussichtlich ein mehrstufiges Modell anbieten, das zu den verschiedenen Lebenssituationen passt und eine unterschiedliche Intensität der Verantwortungsübernahme füreinander ermöglicht“, kündigte der Minister an.
Es gehe darum, Senioren-Wohngemeinschaften rechtlich abzusichern, etwa in der Frage, wer Auskünfte erhält, wenn ein Mitbewohner ins Krankenhaus kommt oder wer Mieter der Wohnung ist, wenn ein Mitglied der Gemeinschaft stirbt. Wichtig sei, dass im Gesetz eine klare Abgrenzung der Verantwortungsgemeinschaft zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts und zur Bedarfsgemeinschaft des Sozialrechts vorgenommen werde. Um unnötige Bürokratie zu vermeiden, halte er die Eintragung in ein Register beim Standesamt für den besten Weg, sagte Buschmann. Denkbar wäre aber auch eine Lösung vor dem Notar.
Zwei miteinander verheiratete Frauen sollen bei Kindern rechtlich genauso behandelt werden wie ein mit einer Frau verheirateter Mann. Das bedeutet, dass das von einer der beiden Frauen geborene Kind von Anfang an die Ehefrau als zweiten Elternteil haben soll. Bisher kann die Partnerin der Mutter nur über eine Stiefkindadoption rechtlicher Elternteil des Kindes werden. Zu klären sei, wie bei einem Scheitern solcher Beziehungen verfahren werden solle, sagte Buschmann.