Bundeswehr : Debatte zu Dating-Urteil
- -Aktualisiert am
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, dem Richard Häußler vorsitzt, sorgt für Kontroversen. Bild: dpa
Das Bundesverwaltungsgericht hat Grenzen für die Partnersuche von Soldaten im Internet gezogen. Die Reaktionen sind geteilt.
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, einen disziplinarrechtlichen Verweis zu billigen, den eine Soldatin aufgrund ihrer Präsentation auf einem Dating-Portal erhalten hatte, hat unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen. Die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP), kritisierte das Urteil gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland als aus der Zeit gefallen. Der CDU-Verteidigungspolitiker Henning Otte zeigte hingegen Verständnis für die Entscheidung. Nach Ansicht der Leipziger Richter müssen Soldaten bei der Partnersuche im Internet darauf achten, dass ihr dortiger Auftritt das Ansehen der Bundeswehr und ihre dienstliche Stellung nicht beeinträchtigt. Die Kommandeurin hatte mit dem Text „Spontan, lustvoll, trans*, offene Beziehung auf der Suche nach Sex. All genders welcome.“ inseriert. Sie verwendete dabei ihren Vornamen, ihr Gesicht war erkennbar.
Das Bundesverwaltungsgericht stellte abermals klar, dass der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts auch Soldaten zusteht. Sie dürfen ein Sexualleben mit regelmäßigem Partnerwechsel führen, ohne Vorgaben der Bundeswehr. Bei ihrem Auftritt in der Öffentlichkeit müssen die Soldaten aber den Ruf der Bundeswehr und ihre dienstliche Stellung berücksichtigen. Nach Ansicht der Leipziger Richter hat der Text der Soldatin den Eindruck vermittelt, sie reduziere sich und ihre Partner zu reinen Sexobjekten. Dies wecke Zweifel an ihrer charakterlichen Integrität. Als Bataillonskommandeurin mit Personalverantwortung für etwa 1000 Bedienstete müsse sie auch bei ihrem privaten Internetverhalten Rücksicht auf ihre herausgehobene Stellung nehmen.