Bundesverfassungsgericht : Sternmarsch nach Heiligendamm bleibt verboten
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Kritisiert wurde das Sicherheitskonzept der Behörden Bild: AFP
Das von der Polizei verhängte Demonstrationsverbot rund um den G-8-Gipfel in Heiligendamm bleibt bestehen. Das Bundesverfassungsgericht wies den Eilantrag von Organisatoren eines geplanten Sternmarsches ab.
Der von Gegnern des G-8-Gipfels für diesen Donnerstag geplante Sternmarsch zum Tagungsort in Heiligendamm darf wegen eines erhöhten Sicherheitsrisikos nicht stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht wies am Mittwoch einen Eilantrag gegen das weiträumige Demonstrationsverbot ab und bestätigte damit eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Greifswald.
Gleichwohl äußerte das Gericht „erhebliche Zweifel an der Tragfähigkeit der Argumentation“ von Polizei und Oberverwaltungsgericht. An keiner Stelle des Sicherheitskonzepts sei zu erkennen, dass das Anliegen, friedlich gegen den Gipfel zu demonstrieren, berücksichtigt worden sei, rügten die Richter.
Der Rechtsstreit über den geplanten Sternmarsch währt schon lange: Zunächst hatte das Verwaltungsgericht Schwerin den Klägern in erster Instanz teilweise recht gegeben und den Demonstranten erlaubt, sich dem Zaun auf bis zu 200 Meter zu nähern. Das hatte das Oberverwaltungsgericht Greifswald verworfen und das Versammlungsverbot der Polizei bestätigt. Es umfasst nicht nur die sogenannte Sicherheitszone I innerhalb des etwa 12 Kilometer langen Zaunes um Heiligendamm, sondern auch die bis zu sechs Kilometer breite vorgelagerte Sicherheitszone II.
Ein dermaßen breiter Schutzraum mit einem über mehrere Tage geltenden absoluten Demonstrationsverbot sei im Hinblick auf die vom Grundgesetz geschützte Versammlungsfreiheit sehr bedenklich, kritisierten die Verfassungsrichter. Ausschlaggebend für ihre Entscheidung, den Sternmarsch zu verbieten, waren dann jedoch die Krawalle in Rostock am Samstag und danach.
Das Gericht schloss sich der Einschätzung der Polizei an, laut der der geplante Sternmarsch zu einem „besonderen Anziehungspunkt für militante Störer“ werden könnte. Gewaltbereite Demonstranten aus Rostock könnten sich an der geplanten Versammlung beteiligen und „auch gegen den ausdrücklichen Willen der Veranstalter“ Gewalt gegen Menschen und Sachen einsetzen. Schließlich sei es den Gegnern des G-8-Gipfels unbenommen, öffentlich zu demonstrieren, „wenn auch außerhalb der Verbotszone und damit mehrere Kilometer entfernt, aber nicht ohne Bezug auf den Ort der Veranstaltung, gegen die sich der Protest richtet“.