Bundesverfassungsgericht : NPD-Verbotsverfahren endgültig gescheitert
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Die rechtsextremistische NPD wird nicht verboten. Das Bundesverfassungsgericht stellte am Dienstag das von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat beantragte Verbotsverfahren ein. Wegen des V-Mann-Skandals lehnten drei der sieben beteiligten Richter des Zweiten Senats eine Fortsetzung ab. Allerdings sei die Einstellung keine abschließende Entscheidung über die Zulässigkeit künftiger Verfahren, betonten die Richter. (Aktenzeichen: 2 BvB 1/01, 2/01 u. 3/01 - Beschluss vom 18. März 2003). Die Union machte Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) für das Scheitern verantwortlich.
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