Bundesverfassungsgericht :
NPD-Verbotsverfahren endgültig gescheitert

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Mitgliederentwicklung bei der NPD
Der NPD-Verbotsprozess ist gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht hat das von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat beantragte Verfahren am Dienstag eingestellt.

Die rechtsextremistische NPD wird nicht verboten. Das Bundesverfassungsgericht stellte am Dienstag das von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat beantragte Verbotsverfahren ein. Wegen des V-Mann-Skandals lehnten drei der sieben beteiligten Richter des Zweiten Senats eine Fortsetzung ab. Allerdings sei die Einstellung keine abschließende Entscheidung über die Zulässigkeit künftiger Verfahren, betonten die Richter. (Aktenzeichen: 2 BvB 1/01, 2/01 u. 3/01 - Beschluss vom 18. März 2003). Die Union machte Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) für das Scheitern verantwortlich.

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