Was folgt auf das Berliner Debakel?
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Im Rathaus Pankow werden die Stimmen zur Wahl für das Abgeordnetenhaus Berlin neu ausgezählt. Bild: dpa
Täglich gibt es neue Berichte über Pannen am Berliner Wahlsonntag. Welche rechtlichen Konsequenzen haben die Vorfälle?
Lange Schlangen vor Wahllokalen, wenige Wahlkabinen, fehlende und vertauschte Stimmzettel – in Berlin herrschte am Sonntag mancherorts Chaos. Viele Wähler mussten mindestens eine Stunde warten, bis sie ihre Kreuze machen konnten. Einige wurden mit der Bitte weggeschickt, doch später wiederzukommen. Anderen wurde gar angeboten, auf die Abgabe der Stimme, für die der Zettel fehlte, zu verzichten. Das Debakel hat inzwischen dazu geführt, dass die Landeswahlleiterin Petra Michaelis ihr Amt zur Verfügung gestellt hat. Sie hatte zunächst versucht, die Sache kleinzureden. Doch die Berichte häuften sich und die Empörung wuchs.
Drei Wahlen auf einmal fanden in Berlin statt: Die Wahl zum Bundestag, die zum Abgeordnetenhaus und die zu den Bezirksvertretungen; außerdem stand ein Volksentscheid an. Fünf Stimmzettel hatten die Wähler auszufüllen. Das dauert eine Weile. Trotzdem gab es in vielen Lokalen nur zwei Wahlkabinen, selbst dort, wo Platz für mehr gewesen wäre. Wahlhelfer berichten, spontan weitere Kabinen herbeigeschafft zu haben; andere bauten provisorische auf. Mehreren Wahllokalen gingen außerdem die Stimmzettel aus, manchen schon um die Mittagszeit. Auch hier musste Ersatz beschafft werden, was nicht überall rechtzeitig gelang. Und dann war da noch der Marathon. Das alles führte dazu, dass sich vor vielen Wahllokalen noch um 18 Uhr Schlangen bildeten. Die Wartenden konnten zwar noch wählen – nicht aber unbeeinflusst von Prognosen und Hochrechnungen, die zu der Zeit schon öffentlich waren.
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