Staatsrechtslehrer üben heftige Kritik : „SPD-Mitgliedervotum verfassungsrechtlich bedenklich“
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Ja oder nein? Die SPD-Mitgleider sind gefragt Bild: dpa
Die Staatsrechtslehrer Christoph Degenhart und Hans-Detlef Horn rügen die Mitgliederbefragung der SPD in einem F.A.Z.-Gastbeitrag scharf. Kritik gibt es von beiden auch am Bundesverfassungsgericht.
Der Leipziger Staatsrechtslehrer Christoph Degenhart und sein Marburger Kollege Hans-Detlef Horn rügen in einem Gastbeitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z./Freitagsausgabe) die Mitgliederbefragung der SPD scharf.
„Die Erhebung der Parteibasis zum Herrn über Sein oder Nichtsein der neuen Koalitionsregierung“ bringe „schlagartig die Grenzen in Erinnerung, welche die Verfassung dem – allerdings vielursächlichen – Phänomen der schleichenden Entparlamentarisierung des politischen Prozesses der Gegenwart entgegenstemmt.“
Gerade in jüngerer Zeit sei das Bundesverfassungsgericht mehrfach dazu veranlasst gewesen, das Parlament an seine politische Aufgabe und Verantwortung zu erinnern. „Diese aber auch gegenüber dem Zugriffseifer der Parteien auf Art und Gestalt der Regierungsbildung deutlich zu profilieren ist unabdingbar, um einer Entwicklung zu wehren, die das Abgeordnetenmandat substantiell entleert und die Funktion des Parlaments unterhöhlt“, schreiben Degenhart und Horn in der F.A.Z.
Mit dem SPD-Mitgliederentscheid „samt seiner machtbewusst angekündigten Bindungswirkung“ trete „akut hervor, dass sich die Parteien im Prozess der politischen Willensbildung längst als eine Art selbständiger Zwischengewalt behaupten.“ Die exklusive Herrschaft der Parteien „bringt die repräsentative Demokratie um ihren politischen Sinn.“
„Wären nicht dann die Grenzen erreicht?“
„Dass die faktischen Bindungen der Abgeordneten an das Votum der Parteimitglieder nicht doch stärker sind, als das Bundesverfassungsgericht annimmt, wird sich spätestens dann zeigen, wenn die Abgeordneten während der laufenden Legislaturperiode vor die Notwendigkeit gestellt sein sollten, vom Koalitionsvertrag abzuweichen. Sollten – und dürften – dann erneute Mitgliederbefragungen stattfinden? Wären nicht jedenfalls dann die Grenzen zulässiger parteienstaatlicher Einbindung der Abgeordneten erreicht?“
Die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts hierzu, die im Mitgliedervotum keinen Verfassungsverstoß sah, gehe „in Richtung auf eine weitere Stärkung der parteienstaatlichen Demokratie – deren integrierender Bestandteil das Verfassungsgericht ist“, schreiben die Staatsrechtslehrer in der F.A.Z.